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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021  
BAU/0016/21  
Ö 5     Einwohnerfragestunde      
Ö 6     Vorstellung der Planung Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster mündlich durch Arch.Büro Gildehaus.Partner.Architekten Weimar      
Ö 7     Vorstellung des Gestaltungskonzeptes Goethepark mündlich durch Büro Därr Landschaftsarchitekten Halle      
Ö 8     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0469/21  
Ö 9     Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0474/21  
Ö 10     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0498/21  
    VORLAGE
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 – Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße – der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 


 

 

   
    09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 – Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße – der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Herr Thieme

X

 

 

Frau Späte

X

 

 

Herr Heller

X

 

 

Herr Strauch

X

 

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

X

 

 

Herr M. Exler

X

 

 

Herr Thamm

X

 

 

Herr Kurth

X

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    16.12.2021 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VII/STR/65/0498/1612/21

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 – Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße – der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 11     Anfragen sowie Informationen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021    
N 14     Anfragen sowie Informationen    
Ö 15     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 16     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 17     Schließung der Sitzung