Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 11.11.2021 | HAU/0021/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0469/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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16.11.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Namentliche Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
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16.12.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0469/1612/21 Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 250 und 251 der Flur 4 der Gemarkung Nonnewitz und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 91 – Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren | VII/STR/65/0474/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße - | VII/STR/65/0498/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 11.11.2021 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||