TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 11.11.2021 |
|
|
HAU/0021/21 |
|
Ö 4 |
|
|
Einwohnerfragestunde |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz |
|
|
VII/STR/65/0469/21 |
|
Ö 6 |
|
|
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren |
|
|
VII/STR/65/0474/21 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
|
|
|
|
|
16.11.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz |
|
|
Ö 7 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
|
|
|
|
|
09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Namentliche Abstimmung: Name | Ja | Nein | Enthaltung | Herr Thieme | X | | | Frau Späte | X | | | Herr Heller | X | | | Herr Strauch | X | | | Herr A. Exler | X | | | Herr Enzmann | Noch nicht anwesend | | | Herr M. Exler | X | | | Herr Thamm | X | | | Herr Kurth | X | | |
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 8 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
|
|
|
|
|
16.12.2021 - Stadtrat Zeitz |
|
|
Ö 9 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Beschluss-Nr. : VII/STR/65/0474/1612/21 Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | 2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt | | davon anwesend: | 27 | Ja-Stimmen: | 27 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
|
Ö 7 |
|
|
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz
- Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße -
|
|
|
VII/STR/65/0498/21 |
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen sowie Informationen |
|
|
|
|
N 9 |
|
|
Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
|
|
|
N 10 |
|
|
Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 11.11.2021 |
|
|
|
N 11 |
|
|
Anfragen sowie Informationen |
|
|
|
Ö 12 |
|
|
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
|
|
|
|
Ö 13 |
|
|
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
Ö 14 |
|
|
Schließung der Sitzung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|