Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.08.2023 | BAU/0032/23 | |||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren | VII/STR/65/0904/23 | |||||||||||||||
Ö 7 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0905/23 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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27.09.2023 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.10.2023 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0906/23 | |||||||||||||||
Ö 9 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0908/23 | |||||||||||||||
Ö 10 | Vorstellung der Baumaßnahme „Wiedernutzbarmachung des Geländes der ehem. Gartenanlage Bornpromenade“ durch das Planungsbüro AQUILA Ingenieurgesellschaft mbH Zwenkau | VII/STR/65/0916/23 | |||||||||||||||
Ö 11 | Vorstellung der Baumaßnahme „Radweg Nonnewitz – Theißen“ | VII/STR/65/0917/23 | |||||||||||||||
Ö 12 | Vorstellung der Baumaßnahme DSK – Zeitz, Instandsetzung Brüderstraße in Zeitz / Erneuerung Mischwasserkanalisation | VII/STR/65/0920/23 | |||||||||||||||
Ö 13 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 15 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.08.2023 | ||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0914/23 | |||||||||||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0915/23 | |||||||||||||||
N 18 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 20 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||