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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.08.2023  
BAU/0032/23  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0904/23  
Ö 7  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0905/23  
Ö 8  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0906/23  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

   
    27.09.2023 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

   
    12.10.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0908/23  
Ö 10  
Vorstellung der Baumaßnahme „Wiedernutzbarmachung des Geländes der ehem. Gartenanlage Bornpromenade“ durch das Planungsbüro AQUILA Ingenieurgesellschaft mbH Zwenkau  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0916/23  
Ö 11  
Vorstellung der Baumaßnahme „Radweg Nonnewitz – Theißen“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0917/23  
Ö 12  
Vorstellung der Baumaßnahme DSK – Zeitz, Instandsetzung Brüderstraße in Zeitz / Erneuerung Mischwasserkanalisation  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0920/23  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Anfragen und Informationen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 16.08.2023    
N 16     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0914/23  
N 17     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0915/23  
N 18     Anfragen und Informationen    
Ö 19  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 20  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 21  
Schließung der Sitzung