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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
2023-12-07_Hauptausschuss_Praesentation

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.10.2023  
HAU/0038/23  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Präsentation ZeNATRA (Transformation zur Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz) - Nachhaltigkeitsmanagerin der Stadt Zeitz - Frau Claudia Siebeck      
Ö 6  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0938/23  
Ö 7  
Außerplanmäßiger Antrag einer Verpflichtungsermächtigung Mehrgenerationsspielplatz im Ortsteil Kayna  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0965/23  
Ö 8  
1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0937/23  
Ö 9  
Gründung "Planungsverband Grüne Magistrale" und Aufgabenübertragung auf den Planungsverband  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0950/23  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
  2. die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:

Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der               Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend her definiert werden:

 

  1. die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,

 

  1. die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,

 

  1. die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,

 

  1. Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.

 

 Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der  Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen.

 

  1. den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.

 

   
    29.11.2023 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
  2. die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:

Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der               Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden:

 

  1. die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,

 

  1. die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,

 

  1. die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,

 

  1. Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.

 

 Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der  Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen.

 

  1. den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.12.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
  2. die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:

Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der               Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden:

 

  1. die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,

 

  1. die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,

 

  1. die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,

 

  1. Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.

 

 Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der  Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen.

 

  1. den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    13.12.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

  1. gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
  2. die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:

Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der               Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden:

 

  1. die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,

 

  1. die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,

 

  1. die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,

 

  1. Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.

 

 Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der  Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen.

 

  1. den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 10  
Bildung eines Wahlbereiches bei der Stadtratswahl 2024  
VII/STR/BM/0953/23  
Ö 11  
Beschluss zum überarbeiteten Maßnahmenkatalog - Leitbild der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/OB/0944/23  
Ö 12  
Beteiligungsbericht 2023  
Enthält Anlagen
VII/STR/OB/0973/23  
Ö 13  
Ausschreibung der Stelle der Beigeordneten  
VII/STR/STR/0955/23  
Ö 14  
Unverzügliche Umsetzung dringlich erforderlicher Digitalisierungsprojekte durch die Stadtverwaltung Zeitz  
VII/STR/STR/0956/23  
Ö 15  
Straßenschilder mit historischen Fakten/Namen mittels QR-Code ergänzen  
VII/STR/STR/0957/23  
Ö 16  
Soziale Stadt  
VII/STR/STR/0958/23  
Ö 17  
Absenkung Borde Gehweg
VII/STR/STR/0971/23  
Ö 18  
Konsequenzen aus den letzten Brandstiftungen
VII/STR/STR/0972/23  
Ö 19  
Anfragen / Informationen      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.10.2023    
N 22     Stellungnahme der Stadt Zeitz zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt   VII/STR/BM/0966/23  
N 23     Information zur Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses   VII/STR/BM/0829/23-2  
N 24     Neuvergabe der Wasserkonzession in den Ortsteilen Pirkau (vormals Döbris) , Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0985/23  
N 25     Vergabe der Wochenmärkte Roßmarkt und Platz der Deutschen Einheit in Zeitz vom 01.01.204 bis 31.12.2026   VII/STR/32/0986/23  
N 26     Anfragen / Informationen    
Ö 27  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 28  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 29  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-12-07_Hauptausschuss_Praesentation (8485 KB)