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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.10.2023 |
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HAU/0038/23 |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Präsentation ZeNATRA (Transformation zur Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz) - Nachhaltigkeitsmanagerin der Stadt Zeitz - Frau Claudia Siebeck |
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Ö 6 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) |
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VII/STR/65/0938/23 |
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Ö 7 |
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Außerplanmäßiger Antrag einer Verpflichtungsermächtigung Mehrgenerationsspielplatz im Ortsteil Kayna
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VII/STR/65/0965/23 |
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Ö 8 |
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1. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz
Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen |
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VII/STR/BM/0937/23 |
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Ö 9 |
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Gründung "Planungsverband Grüne Magistrale" und Aufgabenübertragung auf den Planungsverband |
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VII/STR/BM/0950/23 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt - gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
- die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:
Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden: - die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,
- die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,
- die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,
- Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.
Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen. - den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.
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29.11.2023 - Bauausschuss |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt - gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
- die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:
Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden: - die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,
- die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,
- die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,
- Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.
Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen. - den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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07.12.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt - gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
- die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:
Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden: - die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,
- die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,
- die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,
- Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.
Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen. - den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 10 | Ja-Stimmen: | 10 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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13.12.2023 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt - gemeinsam mit der Gemeinde Elsteraue und der Stadt Hohenmölsen die Gründung des Planungsverbandes „Planungsverband Grüne Magistrale“ als Körperschaft öffentlichen Rechts,
- die in der Anlage beigefügte Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ und überträgt diesem in dem Zuge die in § 5 der Satzung benannten Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, soweit dabei Flächen der Stadt Zeitz betroffen sind, wie folgt:
Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue-Zeitz-Hohenmölsen) im Sinne der §§ 8-13a BauGB für das in § 3 der unter Ziff. 2 genannten Satzung näher bezeichnetem Gebiet, die nachfolgend näher definiert werden: - die zum Vollzug des Bebauungsplanes erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen im Sinne der §§ 45 - 84 BauGB durchzuführen,
- die zur Sicherung des Bebauungsplanes erforderlichen Maßnahmen zu treffen (§§ 14 - 23 BauGB). Die Kompetenzen der zur Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte im Sinne der §§ 24 - 28 BauGB verbleiben bei den beteiligten Städten und Gemeinden,
- die Erschließungslast nach § 123 BauGB soll auf den Verband nur insoweit übergehen, als dieser berechtigt sein soll, Erschließungen mit Dritten zu regeln und entsprechende Verträge zu schließen,
- Abgabe von Stellungnahmen zu externen Genehmigungs- und/oder Planverfahren, soweit damit die Planungen im Verbandsgebiet betroffen sein können.
Hinzukommt, die Befugnis, öffentlich-rechtliche Verträge zur Durchführung der Bauleitplanung und der Erschließung mit Dritten zu schließen. - den Oberbürgermeister zu beauftragen, nach Satzungsbeschluss der beteiligten Gemeinden und öffentlicher Bekanntmachung der Satzung, gemeinsam mit deren Hauptverwaltungsbeamten, die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung zeitnah einzuberufen, vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 | 2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt | | davon anwesend: | 28 | Ja-Stimmen: | 26 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 10 |
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Bildung eines Wahlbereiches bei der Stadtratswahl 2024 |
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VII/STR/BM/0953/23 |
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Ö 11 |
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Beschluss zum überarbeiteten Maßnahmenkatalog - Leitbild der Stadt Zeitz |
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VII/STR/OB/0944/23 |
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Ö 12 |
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Beteiligungsbericht 2023 |
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VII/STR/OB/0973/23 |
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Ö 13 |
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Ausschreibung der Stelle der Beigeordneten |
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VII/STR/STR/0955/23 |
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Ö 14 |
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Unverzügliche Umsetzung dringlich erforderlicher Digitalisierungsprojekte durch die Stadtverwaltung Zeitz |
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VII/STR/STR/0956/23 |
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Ö 15 |
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Straßenschilder mit historischen Fakten/Namen mittels QR-Code ergänzen |
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VII/STR/STR/0957/23 |
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Ö 16 |
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Soziale Stadt |
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VII/STR/STR/0958/23 |
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Ö 17 |
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Absenkung Borde Gehweg |
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VII/STR/STR/0971/23 |
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Ö 18 |
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Konsequenzen aus den letzten Brandstiftungen |
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VII/STR/STR/0972/23 |
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Ö 19 |
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Anfragen / Informationen |
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N 20 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 21 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 05.10.2023 |
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N 22 |
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Stellungnahme der Stadt Zeitz zur überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt |
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VII/STR/BM/0966/23 |
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N 23 |
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Information zur Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses |
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VII/STR/BM/0829/23-2 |
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N 24 |
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Neuvergabe der Wasserkonzession in den Ortsteilen Pirkau (vormals Döbris) , Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz |
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VII/STR/OB/0985/23 |
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N 25 |
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Vergabe der Wochenmärkte Roßmarkt und Platz der Deutschen Einheit in Zeitz vom 01.01.204 bis 31.12.2026 |
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VII/STR/32/0986/23 |
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N 26 |
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Anfragen / Informationen |
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Ö 27 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 28 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 29 |
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Schließung der Sitzung |
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