Tagesordnung - Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Außerplanmäßige Ausgabe - hier: Rückzahlung von Fördermitteln | VII/STR/32/0763/22 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt
eine außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verbrauchten Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) zweier bedeutender Baudenkmale innerhalb der Altstadt Zeitz (Rahnestraße 4 und 5) bewilligt wurden.
Es handelt sich dabei um eine vermutete Rückzahlung i. H. v. ca. 18.717,64 € vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Deckung erfolgt über das Konto 52310.529199 (Denkmalschutz.Ersatzvornahme). |
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14.12.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zur Rückzahlung von nicht verbrauchten Fördermitteln an das Landesverwaltungsamt, welche zur Durchführung einer Notsicherung (Ersatzvornahme) zweier bedeutender Baudenkmale innerhalb der Altstadt Zeitz (Rahnestraße 4 und 5) bewilligt wurden. Es handelt sich dabei um eine vermutete Rückzahlung i. H. v. ca. 18.717,64 € vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Deckung erfolgt über das Konto 52310.529199 (Denkmalschutz.Ersatzvornahme).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 3 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe | VII/STR/BM/0764/22 | |||||||||||||||
Ö 4 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||