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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 04.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010      
Ö 5  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 13 "Neugestaltung Schützenplatz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0262/10  
Ö 6  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet zwischen der Bergsiedlung und der B 180“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0263/10  
Ö 7  
Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
V/STR/65/0278/10  
Ö 8  
Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
V/STR/65/0279/10  
Ö 9  
Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
V/STR/65/0280/10  
Ö 10  
Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren undBeiträge  
V/STR/65/0281/10  
Ö 11  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0291/10  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0311/10  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung (Es wird gebeten, diese Vorlage zum Hauptausschuss und Stadtrat wieder mitzubringen.)  
V/STR/63/0314/10  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1st    Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

2nd Der städtebauliche Vertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

3rd  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

4th   Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

5th   Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585) wird der Bebauungsplan Nr. 52 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

6th   Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

7th   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

   
    04.08.2010 - Bauausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1st    Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

2nd Der städtebauliche Vertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

3rd  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

4th   Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

5th   Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585) wird der Bebauungsplan Nr. 52 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

6th   Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

7th   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    19.08.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1st    Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

2nd Der städtebauliche Vertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

3rd  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

4th   Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

5th   Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585) wird der Bebauungsplan Nr. 52 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

6th   Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

7th   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:     11

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0

   
    26.08.2010 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/63/0314/10   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/63/0314/2608/10:

Der Stadtrat beschließt:

 

1st  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

2nd                        Der städtebauliche Vertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

3rd Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

4th  Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

5th  Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585) wird der Bebauungsplan Nr. 52 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

6th  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

7th  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   35 

Ja-Stimmen:    32 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     3 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0 

Ö 14  
Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 02.13000.94100 - Brandschutz/Rekonstruktion und Neubau - Fortführung Feuerwehrgerätehaus Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement/SG Brand- und Katastrophenschutz  
V/STR/65/0312/10  
Ö 15  
Widmung einer städtischen Privatfläche "Innenstadtquartier Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Roßmarkt" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr  
V/STR/65/0326/10  
Ö 16  
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 17  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 17.1  
mündliche Information zur Verlängerung Tempo-30-Zone Platanenweg      
Ö 18  
Allgemeine Anfragen      
Ö 18.1  
mündliche Information zum geplanten Umbau öffentliche Toilette Gewandhaus FB Technisches Zeitz      
Ö 18.2  
mündliche Information zur Ersatzpflanzung im Platanenweg FB Technisches Zeitz      
N 19     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 20     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010    
N 21     Allgemeine Anfragen    
N 22     Schließung der Sitzung