Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010 | ||||||
Ö 5 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 13 "Neugestaltung Schützenplatz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0262/10 | |||||
Ö 6 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet zwischen der Bergsiedlung und der B 180“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0263/10 | |||||
Ö 7 | Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0278/10 | |||||
Ö 8 | Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0279/10 | |||||
Ö 9 | Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0280/10 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Wildenseer Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
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04.08.2010 - Bauausschuss | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Wildenseer Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.08.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Wildenseer Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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26.08.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0280/10 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0280/2608/10: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Wildenseer Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 10 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren undBeiträge | V/STR/65/0281/10 | |||||
Ö 11 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0291/10 | |||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0311/10 | |||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung (Es wird gebeten, diese Vorlage zum Hauptausschuss und Stadtrat wieder mitzubringen.) | V/STR/63/0314/10 | |||||
Ö 14 | Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 02.13000.94100 - Brandschutz/Rekonstruktion und Neubau - Fortführung Feuerwehrgerätehaus Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement/SG Brand- und Katastrophenschutz | V/STR/65/0312/10 | |||||
Ö 15 | Widmung einer städtischen Privatfläche "Innenstadtquartier Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Roßmarkt" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0326/10 | |||||
Ö 16 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||
Ö 17 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||
Ö 17.1 | mündliche Information zur Verlängerung Tempo-30-Zone Platanenweg | ||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 18.1 | mündliche Information zum geplanten Umbau öffentliche Toilette Gewandhaus FB Technisches Zeitz | ||||||
Ö 18.2 | mündliche Information zur Ersatzpflanzung im Platanenweg FB Technisches Zeitz | ||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010 | ||||||
N 21 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 22 | Schließung der Sitzung | ||||||