Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010 | ||||||
Ö 5 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 13 "Neugestaltung Schützenplatz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0262/10 | |||||
Ö 6 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet zwischen der Bergsiedlung und der B 180“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0263/10 | |||||
Ö 7 | Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0278/10 | |||||
Ö 8 | Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0279/10 | |||||
Ö 9 | Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0280/10 | |||||
Ö 10 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren undBeiträge | V/STR/65/0281/10 | |||||
Ö 11 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0291/10 | |||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0311/10 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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04.08.2010 - Bauausschuss | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.08.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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26.08.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0311/10 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0311/2608/10: 1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung (Es wird gebeten, diese Vorlage zum Hauptausschuss und Stadtrat wieder mitzubringen.) | V/STR/63/0314/10 | |||||
Ö 14 | Bewilligung überplanmäßiger Mittel im Vermögenshaushalt auf der Haushaltsstelle 02.13000.94100 - Brandschutz/Rekonstruktion und Neubau - Fortführung Feuerwehrgerätehaus Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement/SG Brand- und Katastrophenschutz | V/STR/65/0312/10 | |||||
Ö 15 | Widmung einer städtischen Privatfläche "Innenstadtquartier Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Roßmarkt" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0326/10 | |||||
Ö 16 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||
Ö 17 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||
Ö 17.1 | mündliche Information zur Verlängerung Tempo-30-Zone Platanenweg | ||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 18.1 | mündliche Information zum geplanten Umbau öffentliche Toilette Gewandhaus FB Technisches Zeitz | ||||||
Ö 18.2 | mündliche Information zur Ersatzpflanzung im Platanenweg FB Technisches Zeitz | ||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2010 | ||||||
N 21 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 22 | Schließung der Sitzung | ||||||