Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Widmung gemäß § 6 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Fläche des „Innenstadtquartiers Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Rossmarkt“ und die Fläche, wie sie sich aus der Anlage ergibt, wird zugestimmt.