Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 23.05.2013 und 27.06.2013 | KAY/0031/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | V/STR/40/1026/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung - Kita KBS) | V/STR/40/1027/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2014/15 | V/STR/40/1038/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen.
2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4.
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09.09.2013 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4.
Abstimmungsergebnis:
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19.09.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen.
2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4. Abstimmungsergebnis:
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24.09.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Bartsch mach Ausführungen zur dieser Vorlage - Schule Nonnewitz hat bis 2020/2021 Bestand - jetzige Schulentwicklungsplanung läuft 2014 aus, deshalb muss eine neue gemacht werden - es wurde ein nicht gesetzeskonformer Beschluss gefasst (gegen die Schulschließung Kayna); Abwanderung nach Thüringen; wird von Sachsen – Anhalt geduldet - ab 2018/2019 Mindestschüleranzahl Bedingung 80 Schüler Herr Beer: - langfristiger Planungsbedarf für Grundschule Nonnewitz 765.000,- € (geschätzt), mit dieser Summe kann man eine Schule auch totreden, gehört nicht als Anlage zur Schulentwicklungsplanung; für Beschlussfassung ist das ein Todesurteil für eine Schule - der Ortschaftsrat fordert von der Verwaltung die Überarbeitung der Investitionszahlen Beschluss: Der Stadtrat beschließt: 1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen. 2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4.
Abstimmungsergebnis:
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26.09.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/40/1038/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Kühling hat die Sitzung verlassen, der Oberbürgermeister hat den Friedenssaal verlassen, gegenwärtig befinden sich 37 stimmberechtigte Mitglieder im Friedenssaal.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/40/1038/2609/13: Der Stadtrat beschließt:
1) der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausnahmegenehmigung zur mittelfristigen Fortführung der Grundschule „Schnaudertal“ Kayna ab 01.08.2014 zu beantragen.
2) die Veränderung der Schulbezirke der Sekundarschulen ab 01.08.2014 lt. Anlage 4. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung hier: Teilbereich Süd: OT Kayna, Lindenberg, Mahlen, Roda, Zettweil - (Ortschaft Kayna) Beauftragtes Büro:DI Stadt- und Regionalplanung Wenzel Drehmann Planungs- und Entwicklungs-Management GmbH Weißenfels | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Öffentliche Bekanntmachung des Referates Wasser über die vorgesehene Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Großen Schnauder - Amtsblatt des LVA S/A vom 15.August 2013/10. Jahrgang/ Nr. 8, Seite 125 öffentliche Auslegung vom 20.08. bis 20.09.2013 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2013 - Sachstandsbericht - Information | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 27.06.2013 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Vereinbarung zur Reparatur von Straßenbeleuchtungsanlagen in der Ortschaft Kayna mit den OT Kayna, Lindenberg, Mahlen, Roda und Zettweil | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||