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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017  
HAU1/0033/17  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Beteiligungsbericht 2018  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0594/17  
Ö 8  
Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0603/17  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0557/17  
Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0580/17  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0584/17  
Ö 12  
Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0576/17  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

 

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

   
    16.08.2017 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

 

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße
  2. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    14.09.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/OB/0596/17   
   

 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0576/1409/14:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

 

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 13  
Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0578/17  
Ö 14  
Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung  
VI/STR/OB/0596/17  
Ö 15  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH  
VI/STR/STR/0575/17  
Ö 16  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH  
VI/STR/STR/0574/17  
Ö 17  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018  
VI/STR/10/0608/17  
Ö 18  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 19     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 20     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017    
N 21     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0581/17  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0588/17  
N 23     Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0607/17  
N 24     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 25     Schließung der Sitzung