Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 | HAU1/0033/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Beteiligungsbericht 2018 | VI/STR/OB/0594/17 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0603/17 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0557/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren | VI/STR/65/0580/17 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“ | VI/STR/65/0584/17 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0576/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung
sowie der Aufwandsspaltung zum
1. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Beleuchtung - Begrünung - Oberflächenentwässerung - Parkflächen
2. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Begrünung - Oberflächenentwässerung
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
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16.08.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung
sowie der Aufwandsspaltung zum
1. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Beleuchtung - Begrünung - Oberflächenentwässerung - Parkflächen
2. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Begrünung - Oberflächenentwässerung
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung
sowie der Aufwandsspaltung zum
1. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Beleuchtung - Begrünung - Oberflächenentwässerung - Parkflächen
2. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Begrünung - Oberflächenentwässerung
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen. Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben. Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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14.09.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/OB/0596/17 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0576/1409/14:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung
sowie der Aufwandsspaltung zum
1. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Beleuchtung - Begrünung - Oberflächenentwässerung - Parkflächen
2. Abschnitt: - Fahrbahn - Gehweg - Begrünung - Oberflächenentwässerung
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0578/17 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung | VI/STR/OB/0596/17 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0575/17 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/STR/0574/17 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018 | VI/STR/10/0608/17 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 | ||||||||||||||||||
N 21 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0581/17 | |||||||||||||||||
N 22 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0588/17 | |||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/63/0607/17 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||