TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 |
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HAU1/0033/17 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses |
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Ö 6 |
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Bürgerfragestunde |
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Ö 7 |
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Beteiligungsbericht 2018 |
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VI/STR/OB/0594/17 |
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Ö 8 |
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Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/40/0603/17 |
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Ö 9 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0557/17 |
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Ö 10 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz -
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
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VI/STR/65/0580/17 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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16.08.2017 - Bauausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 6 | Ja-Stimmen: | 6 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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14.09.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0580/17 |
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Beschluss: Beschluss-Nr: VI/STR/65/0580/1409/17: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Zeitz - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Zeitz – Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der DR Objekt GmbH (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 76 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 33 | | Ja-Stimmen: | 33 | | Nein-Stimmen: | 0 | | Stimmenthaltungen: | 0 | | von der Abstimmung gemäß | | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 | | | | |
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Ö 11 |
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Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“ |
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VI/STR/65/0584/17 |
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Ö 12 |
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Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0576/17 |
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Ö 13 |
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Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH |
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VI/STR/OB/0578/17 |
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Ö 14 |
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Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung |
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VI/STR/OB/0596/17 |
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Ö 15 |
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Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH |
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VI/STR/STR/0575/17 |
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Ö 16 |
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Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH |
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VI/STR/STR/0574/17 |
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Ö 17 |
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Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018 |
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VI/STR/10/0608/17 |
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Ö 18 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 19 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 20 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 |
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N 21 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0581/17 |
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N 22 |
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Vergabe von Planungsleistungen |
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VI/STR/65/0588/17 |
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N 23 |
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Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
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VI/STR/63/0607/17 |
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N 24 |
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Allgemeine Anfragen und Informationen |
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N 25 |
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Schließung der Sitzung |
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