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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017  
HAU1/0033/17  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Beteiligungsbericht 2018  
Enthält Anlagen
VI/STR/OB/0594/17  
Ö 8  
Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0603/17  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0557/17  
Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0580/17  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0584/17  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

   
    16.08.2017 - Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Naturstrom (434 KB)    
   
    23.08.2017 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Villiers erhält das Wort:

- die mit der Erstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten trägt die

  NaturStromAnlagen GmbH

- er macht Ausführungen zum vorliegenden Beschlussvorlage Projekt Solarpark Zeitz

  Luckenau

danach erhalten Herr Sträßner und Herr Wackwitz das Wort:

- Sie machen Ausführungen zum Stand der Vorbereitungsarbeiten

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    14.09.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0584/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0584/1409/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 12  
Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0576/17  
Ö 13  
Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  
VI/STR/OB/0578/17  
Ö 14  
Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung  
VI/STR/OB/0596/17  
Ö 15  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH  
VI/STR/STR/0575/17  
Ö 16  
Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH  
VI/STR/STR/0574/17  
Ö 17  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018  
VI/STR/10/0608/17  
Ö 18  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 19     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 20     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017    
N 21     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0581/17  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0588/17  
N 23     Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0607/17  
N 24     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 25     Schließung der Sitzung