Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 | HAU1/0033/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Beteiligungsbericht 2018 | VI/STR/OB/0594/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0603/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0557/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 - Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses Wendische Straße 14 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren | VI/STR/65/0580/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“ | VI/STR/65/0584/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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16.08.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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23.08.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Villiers erhält das Wort: - die mit der Erstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten trägt die NaturStromAnlagen GmbH - er macht Ausführungen zum vorliegenden Beschlussvorlage Projekt Solarpark Zeitz – Luckenau danach erhalten Herr Sträßner und Herr Wackwitz das Wort: - Sie machen Ausführungen zum Stand der Vorbereitungsarbeiten Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt. Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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07.09.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
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14.09.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0584/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0584/1409/17:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0576/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Vertretung Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0578/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Besetzung Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb GmbH - Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz an die Gesellschafterversammlung | VI/STR/OB/0596/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0575/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt Zeitz durch Übertragung von Aufgaben oder Teilaufgaben des SG Gebäude- und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/STR/0574/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018 | VI/STR/10/0608/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.06.2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 21 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0581/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 22 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0588/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/63/0607/17 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||