Tagesordnung - 38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018 | STR/0042/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Berufung Wasserwehr | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz - | VI/STR/65/0683/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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21.02.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.03.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0683/ | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0683/1503/18: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 116 der Flur 28 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 79 - Gewerbegebiet am Milchhof in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei an der Tröglitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0688/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0667/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0707/18 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Verleihung des Ehrenamtspreises ab 2019 | VI/STR/40/0702/18 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Papierkörbe in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0691/18 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Hundewiese in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0690/18 | |||||||||||||||||
Ö 17 | 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0685/18 | |||||||||||||||||
Ö 18 | 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0686/18 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0669/17 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0668/17 | |||||||||||||||||
Ö 21 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung- | VI/STR/65/0701/18 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler | VI/STR/STR/0643/17 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße | VI/STR/STR/0716/18 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 26 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018 | ||||||||||||||||||
N 27 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 29 | Verkauf eines Grundstückes in Zeitz | VI/STR/65/0705/18 | |||||||||||||||||
N 30 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 31 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kalkulationspräsentation (326 KB) |