Tagesordnung - 38. Sitzung des Stadtrates Zeitz
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018 | STR/0042/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Berufung Wasserwehr | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz - | VI/STR/65/0683/17 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0688/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0667/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0707/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 1.1 Bilanzsumme57.468.502,84 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen47.365.593,69 EUR - das Umlaufvermögen10.101.573,33 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.335,82 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital5.471.125,33 EUR - die Sonderposten10.992.117,59 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.296.846,95 EUR - die Rückstellungen2.236.901,20 EUR - die Verbindlichkeiten23.331.511,77 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.140.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn330.127,77 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.351.312,86 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.021.185,09 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen330.127,77 EUR
|
|||||||||||||||||||
28.02.2018 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 1.1 Bilanzsumme57.468.502,84 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen47.365.593,69 EUR - das Umlaufvermögen10.101.573,33 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.335,82 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital5.471.125,33 EUR - die Sonderposten10.992.117,59 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.296.846,95 EUR - die Rückstellungen2.236.901,20 EUR - die Verbindlichkeiten23.331.511,77 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.140.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn330.127,77 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.351.312,86 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.021.185,09 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen330.127,77 EUR
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
15.03.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0707/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/75/0707/1503/18:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2016, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 1.1 Bilanzsumme57.468.502,84 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen47.365.593,69 EUR - das Umlaufvermögen10.101.573,33 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.335,82 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital5.471.125,33 EUR - die Sonderposten10.992.117,59 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.296.846,95 EUR - die Rückstellungen2.236.901,20 EUR - die Verbindlichkeiten23.331.511,77 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.140.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn330.127,77 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.351.312,86 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.021.185,09 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen330.127,77 EUR Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
Ö 14 | Verleihung des Ehrenamtspreises ab 2019 | VI/STR/40/0702/18 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Papierkörbe in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0691/18 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Hundewiese in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0690/18 | |||||||||||||||||
Ö 17 | 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0685/18 | |||||||||||||||||
Ö 18 | 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0686/18 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Jugend- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0669/17 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Ordnung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Bädereinrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0668/17 | |||||||||||||||||
Ö 21 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung- | VI/STR/65/0701/18 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler | VI/STR/STR/0643/17 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Anbringung des früheren Schriftzuges "E. A. NAETHER" am ZEKIWA-Gebäude, Geschwister-Scholl-Straße | VI/STR/STR/0716/18 | |||||||||||||||||
Ö 24 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 26 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2018 | ||||||||||||||||||
N 27 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 28 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 29 | Verkauf eines Grundstückes in Zeitz | VI/STR/65/0705/18 | |||||||||||||||||
N 30 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 31 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kalkulationspräsentation (326 KB) |