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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 15.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.02.2007, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003
IV/STR/032/0662/07  
Ö 5  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2007 in der Stadt Zeitz  
IV/STR/032/0704/07  
Ö 6  
Umstufung der Gemeindestraße Käthe-Niederkirchner-Straße  
IV/STR/061/0688/07  
Ö 7  
Stellungnahme der Verwaltung zur überörtlichen Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Wirtschaftlichkeit des Gebäudemanagements" (Zwischenbericht)  
IV/STR/080/0703/07  
Ö 8  
Errichtung "Pfad des Gedenkens"  
IV/STR/040/0678/07  
Ö 9  
Bericht zum Sonderprüfauftrag des Stadtrates DSK - Sanierungsträgerhonorar 2005 - und Stellungnahme der Verwaltung  
IV/STR/014/0700/07  
Ö 10  
Anschaffung eines Personal- und Informationssystems für die Stadt Zeitz  
IV/STR/010/0691/07  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 "Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße" bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union  
IV/STR/061/0687/07  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"  
IV/STR/061/0686/07  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"  
IV/STR/STR/0701/07  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

Dr. Altmann                 Heller                                       Seidelt                        Hedrich

Vorsitzender der           Vorsitzender der                      Vorsitzender der        Vorsitzender der

CDU-Fraktion               Fraktion Die Linke.PDS         SPD-Fraktion             Fraktion Zeitzer für

                                                                                                                          Zeitz

 

 

 

 

 


   
    14.03.2007 - Bauausschuss
    Ö 8 - 
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

Im Ergebnis der Vorstandssitzung (Ältestenrat) zieht der Oberbürgermeister die Verwaltungsvorlage (siehe TOP 9) zurück.

 

Der o. g. Beschluss  wird um den Anstrich:

 

-    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

      Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

      Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

      beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

 

ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    15.03.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - 
    Es gibt den Antrag, dass sich der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung des Bauausschuses anschließt und diese lautet:

Es gibt den Antrag, dass sich der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung des Bauausschuses anschließt und diese lautet:

Der vorliegende Beschlusstext wird um den Passus

              -    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

                Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

                 Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

                 beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

erweitert.

 

Abstimmung über den Antrag:              7  -  0  -  0

 

 

Beschlussänderung:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

-    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

     Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

     Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

     beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    22.03.2007 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/STR/0701/07   
    Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige):

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige):

Herr Hörig gibt folgende Ausführungen zu Protokoll und sagt:

„Wenn heute der Stadtrat diesen Beschluss fasst, die Artilleriekaserne zu favorisieren und die Möglichkeit der Umsetzung des Konzeptes des Unternehmens am Schützenplatz verhindert,  dass dieser Stadtrat im Jahr 2007 einen wesentlichen Beitrag für das Sterben der Innenstadt vollbracht hat.“

 

 

Herr Sträßner lässt über den Beschluss einschließlich des im Bau- und Hauptausschuss abgestimmten Ergänzungsantrages abstimmen. Der Ergänzungsantrag lautet:

- Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im Mischgebiet entstehenden Kosten trägt komplett der Eigentümer/Vorhabenträger. Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbaubeitragssatzung verpflichtet wäre. Diese trägt der Eigentümer/Vorhabenträger.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0701/2203/07:

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

-          Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im Mischgebiet entstehenden Kosten trägt komplett der Eigentümer/Vorhabenträger. Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbaubeitragssatzung verpflichtet wäre. Diese trägt der Eigentümer/Vorhabenträger.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     31  

Ja-Stimmen:      24  

Nein-Stimmen:       5   

Stimmenthaltungen:       2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

Ö 14  
Seniorenbeiratsarbeit in der Stadt Zeitz  
IV/STR/STR/0712/07  
Ö 15  
Richtlinie zur Wahlwerbung mit Wahlplakaten in der Stadt Zeitz  
IV/STR/STR/0707/07  
Ö 16  
Erhalt des Finanzamtes Zeitz (mdl.)      
Ö 17  
Allgemeine Anfragen      
N 18     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 19     Verkauf der Hinterliegerflurstücke Ahornweg 42   IV/STR/080/0675/07  
N 20     Änderung der Pachthöhe für die Pachtgrundstücke Freiligrathstraße 41 - ehem. Segelflughalle und Freiligrathstraße 41 - ehem. Polytechnik zwischen der Stadt Zeitz und dem CJD Chemnitz, Außenstelle Zeitz   IV/STR/080/0677/07  
N 21     Garagenpachtverträge auf städtischen Grundstücken   IV/STR/080/0647/07  
N 22     Verkauf einer Teilfläche von ca. 9 m² des Flurstückes 13/1 der Flur 24 an der Hainichener Dorfstraße   IV/STR/080/0650/07  
N 23     Verkauf einer Teilfläche am Kastanienplatz, Gemarkung Zeitz, Flur 9, Flurstück 155 anteilig, mit einer Größe von ca. 1.260 m²   IV/STR/080/0676/07  
N 24     Rechtsstreit wegen Fördermittelrückforderung - Stadt Zeitz gegen Herrn Rolf Pauly - Brühl 11   IV/STR/030/0706/07  
N 25     Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Organisation und Innere Verwaltung   IV/STR/102/0673/07  
N 26     Personalangelegenheit - Externe Stellenausschreibung zur befristeten Einstellung eines Absolventen/einer Absolventin der Hochschule Harz   IV/STR/010/0695/07  
N 27     Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung 6 Ermittler/innen Ordnungsamt   IV/STR/102/0671/07  
N 28     Personalangelegenheit - Externe Ausschreibung von 2 Stellen im Bereich DV-Service    
N 29     Allgemeine Anfragen    
Ö 30  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 31  
Schließung der Sitzung