Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.09.08, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-1 "Michaelpark" in teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 16A im beschleunigten Verfahren | IV/STR/61/1503/08 | |||||
Ö 5 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 der Stadt Zeitz "Mischgebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/ Gleinaer Straße/ Theodor-Arnold-Promenade" | IV/STR/61/1499/08 | |||||
Ö 6 | Änderung des Maßnahme-Kosten-Planes Programm Stadtsanierung (SAN) im Haushaltsjahr 2008, Stand 24.09.2008 | IV/STR/61/1501/08 | |||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens für die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden | IV/STR/61/1467/08 | |||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 "Eigenheimbau am Cranachweg V" in Zeitz | IV/STR/61/1482/08 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 786/103 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 6 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Eigenheimbau am Cranachweg V“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Investor bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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22.10.2008 - Bauausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 786/103 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 6 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Eigenheimbau am Cranachweg V“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Investor bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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30.10.2008 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 786/103 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 6 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Eigenheimbau am Cranachweg V“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Investor bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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06.11.2008 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/1482/08 | |||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Heller verlässt die Sitzung, ab 20.50 Uhr sind 35 Mitglieder anwesend.
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/61/1482/0611/08:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 786/103 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 6 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Eigenheimbau am Cranachweg V“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Investor bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 9 | 2. Pfad des Gedenkens - Barock | IV/STR/40/1492/08 | |||||
Ö 10 | Übergabe der fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzeption des Architekturbüros gemäß Übergabeprotokoll vom 10. 06. 2008 | IV/STR/STR/1505/08 | |||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 11.1 | Mündliche Information zur Gemeinschaftsbaumaßnahme Badstubenvorstadt | ||||||
Ö 11.2 | Anfrage Herr Brunn zum Schützenplatz | ||||||
Ö 11.3 | Anfrage Herr Brunn zur Umgehungsstraße | ||||||
Ö 11.4 | Anfrage Herr Labude zu einer Baumaßnahme in Zeitz-Ost | ||||||
Ö 11.5 | Anfrage Herr Kutschick zum Brühl-Cafe (Nicolaiplatz 9) | ||||||
Ö 11.6 | Anfrage Herr Kutschik zum Parkplatz hinter d. Sparkasse | ||||||
Ö 11.7 | Anfrage Herr Kutschick zum Brandhaus Neumarkt | ||||||
Ö 11.8 | Anfrage Frau Pröve zur Baugrube Schützenplatz | ||||||
Ö 11.9 | Anfrage Herr Buzalski zum Brühl 31, 29 | ||||||
Ö 11.10 | Anfrage Herr Buzalski zur Rothestr. 21/22 | ||||||
Ö 11.11 | Anfrage Herr Börner zur Blue-Box | ||||||
N 12 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 13 | Funktionsgebäude des 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion | IV/STR/40/1494/08 | |||||
N 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 14.1 | Mündliche Information zur weiteren Verfahrensweise bezüglich der Gebäude Brühl 5, 6 und 7 | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 16 | Schließung der Sitzung | ||||||