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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 12.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 17.03.2011  
HAU1/0016/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
V/STR/10/0545/11  
Ö 7  
Aufhebung der Satzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0476/11  
Ö 8  
Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 AZ: 151401/J/590/2011 ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt  
V/STR/20/0562/11  
Ö 9  
Bewilligung einer Mehrausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs. 1 Punkt 1 GO LSA auf der Hhst. 02.46400.94040 - Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Investitionspauschale  
V/STR/40/0517/11  
Ö 10  
Änderung der Ordnung der Stadt Zeitz über die Nutzungsentgelttarife für die Nutzung von Schloss und Schlosspark Moritzburg Zeitz  
V/STR/40/0518/11  
Ö 11  
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
V/STR/40/0523/11  
    VORLAGE
    1
  1. Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

 

  1. Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

  1. Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

3.1.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

 Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

 Kraft.

 

3.2.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

 Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

 Kraft.

 

3.3.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

 Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

 Kraft.

 

3.4.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

 Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

 Kraft.

 

   
    11.04.2011 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 12 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Folgende Änderungsanträge werden gestellt:

 

1.              Herr Strauch beantragt die Streichung des § 4 (5) Urlaub in den Ferien.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

2.              Frau Eschner beantragt, dass § 4 der Satzung in der ausführlichen Fassung erhalten bleibt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Beschluss:

1.       Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

 

2.       Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.   Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.       Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

3.1.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.2.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.3.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.4.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.04.2011 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    1

1. Anfrage

Frau Besser:

- die Elternbeiträge der Kindereinrichtung der Ortschaft Theißen an die der Stadt Zeitz

  anzugleichen?

Herr Lukasek:

- die Gültigkeit der Elternbeiträge sowie in der Satzung der Gemeinde Theißen

  festgeschrieben müssen bis 31.12.2015 so beibehalten werden, wie es im

  Gebietsänderungsvertrag zwischen Theißen und der Stadt Zeitz vertraglich vereinbart

  wurde

Herr Borde:

- stellt den Antrag an den Ortschaftsrat, dass die bisherigen Elternbeiträge der Ortschaft

  Theißen, die gemäß Satzung festgeschrieben sind, bestehen bleiben.

 

Der Ortschaftsrat Theißen beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, mit folgender Änderung:

* § 9 Abs. 1.3. muss die Gültigkeit bis 31.12.2015 geändert werden

 

 

Beschluss:

1.       Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

2.       Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

2.1.   Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.       Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

3.1.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.2.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.3.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.4.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    03.05.2011 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 17 - 
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.05.2011 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Frau Besser erläutert:

Frau Besser erläutert:

- dass die Satzungen der einzelnen Ortschaften damit angeglichen sind, vor allem um

  Rechtssicherheit zu erlangen, Rechtliche Dinge wurden verbessert, Kontrolle

  Vorsorgeuntersuchung wurde aufgenommen, Aufsichtspflicht wurde geregelt usw., 

  Kostenbeitragssatzung für Geußnitz bleibt bis 31.12.2013 gültig entsprechend

  Gebietsänderungsvertrag, 

 

Beschluss:

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

3.1.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.2.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.3.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.4.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    11.05.2011 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 8 - abgelehnt
    Frau Stirbo übergibt das Wort an Frau Besser

Frau Stirbo übergibt das Wort an Frau Besser

Frau Besser:

- erläutert die Beschlussvorlage warum diese Aktualisierung notwendig ist

- es erfolgt eine angeregte Diskussion der Ortschaftsräte

- im Anschluss an die Diskussion erfolgt nun die Abstimmung

Beschluss:

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

3.1.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.2.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.3.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.4.  Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  6

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    12.05.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.       Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt ab dem 01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Anlage 1).

 

2.       Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

2.1.   Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.       Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

3.1.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna behalten die vom Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 10.07.2007, Beschluss-Nr.: 717/37IV/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.2.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz behalten die vom Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 03.07.2007, Beschluss-Nr.: IV/GEG40/0039/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.3.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen behalten die vom Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 28.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GTH40/0137/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 31.12.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2015 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

 

3.4.   Für die Betreuung eines Kindes in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau behalten die vom Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 27.06.2007, Beschluss-Nr.: IV/GLU40/0047/07 beschlossenen Elternbeiträge bis 30.06.2014 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01.07.2014 treten die unter § 8 dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge in

Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    19.05.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - zurückgezogen BESCHLUSS: V/STR/40/0523/11   
    Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt folgenden Hinweis:

In der Satzung ist im § 3  der dritte Punkt - der Elternzeit - zu streichen. Ebenfalls ist zu beachten, dass die in der Ergänzung befindlichen Änderungen in die Satzung rein gehören und darin auch bereits enthalten sind. Der Beschluss erfolgt mit diesen Änderungen.

 

In der nachfolgenden längeren Diskussion werden die Standpunkte zu dieser Vorlage dargelegt.

Besonders ausführlich wird dies von Herrn Stadtrat Schwarz (Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT) gegeben.

Mehrere Anträge werden gestellt.

 

Frau Eschner (SPD-Fraktion) stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag:

Über die Satzung ist heute zu beraten, der § 8 Kostenbeiträge ist auszuklammern und in einer gesonderten Beratungsfolge über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen zu beraten.

Sollte eine Beschlussfassung ohne dem § 8 nicht möglich sein, kann unsere Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Strauch (Fraktion Die Linke.) stellt den Antrag:

Streichung der Absätze 5 und 6 im § 4 in der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

Herr Weißbrodt (Vorsitzender der FDP-Fraktion):

Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag:

Zurückverweisung der Vorlage in den Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

Frau Späte (Vorsitzende der CDU-Fraktion) bittet um Erweiterung des Antrages, diese Vorlage auch noch einmal den Ortschaftsräten zur Beratung zuzuleiten.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt hier zu bedenken,

wenn diese Vorlage formal noch einmal durch alle Ortschaften gehen soll, dann ist der Termin für den Stadtrat am 07.07.2011 nicht möglich.

 

Frau Späte gibt dazu zu Protokoll:

Diese Satzung wird die erste Satzung sein, die dann für die gesamte neue Stadt gilt in ihrem textlichen Teil. Im Gebührenteil nicht. Das mag schon der eine oder andere nicht so vorteilhaft finden. Aber, wenn wir schon so etwas machen, dass wir eine Satzung über die gesamte Stadt neu legen. Es geht hier, wie ich auch aus den Anträgen der Fraktionen höre, um Öffnungszeiten und diesen Dingen, dann kann ich nicht einverstanden sein, wenn die Ortschaften hier nicht gehört werden.

Die Frage ist nur, wir können nicht diese Satzung ohne die Ortschaftsräte machen. Denn wir haben den Gebietsänderungsvertrag. Unsere alten Satzungen gelten. Dann machen wir sie nur für das Stadtgebiet, dann geht das.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, schlägt folgende Vorgehensweise vor:

-          Die Beratung wird im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 06. 06.2011 erfolgen.

-          Wenn sich ein Ergebnis darstellt, dass es zu einer Entlastung kommt, dann ist die Einbeziehung der Ortschaftsräte nicht erforderlich, da es sich dann um eine Besserstellung handelt.

-          Wenn es allerdings zu einer Verschärfung käme, dass dann das Prozedere komplett eingehalten werden muss und die Beratung in allen Ortschaftsräten notwendig ist, notfalls auch durch Sondersitzungen. 

-          Der unmittelbare Bericht des Oberbürgermeisters an die Ortsbürgermeister nach der Ausschusssitzung wird erfolgen.

 

Darum würde Frau Späte bitten und erklärt sich mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Am Ende der Diskussion erfolgt die Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages von Herrn Weißbrodt mit dem Erweiterungsantrag von Frau Späte, der lautet:

-          Die Vorlage wird zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport am 06.06.2011 zurück verwiesen.

-          Bei dem Sachverhalt, dass es zu einer Verschärfung kommt, sind alle Ortschaftsräte einzuberufen, gegebenenfalls durch Sondersitzungen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 

 

Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0501/11  
Ö 13  
Einlasskontrolle für den Schlosspark Moritzburg Zeitz  
V/STR/40/0556/11  
Ö 14  
Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
V/STR/OB/0546/11  
Ö 15  
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0510/11  
Ö 16  
Allgemeine Anfragen      
N 17     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 18     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 17.03.2011    
N 19     Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Theißen-Luckenau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement   V/STR/20/0559/11  
N 20     Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Kayna-Nonnewitz-Pirkau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement   V/STR/20/0552/11  
N 21     Eilentscheidung des Oberbürgermeisters - Abschluss eines Vertrages mit den Stadtwerken Zeitz GmbH   V/STR/10/0560/11  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen: Einrichtung einer Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz   V/STR/65/0563/11  
N 23     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0557/11  
N 24     Allgemeine Anfragen    
N 25     Schließung der Sitzung