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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 12.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 17.03.2011  
HAU1/0016/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
V/STR/10/0545/11  
Ö 7  
Aufhebung der Satzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0476/11  
Ö 8  
Behandlung der Haushaltsverfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vom 29.04.2011 AZ: 151401/J/590/2011 ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt  
V/STR/20/0562/11  
Ö 9  
Bewilligung einer Mehrausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 161 Abs. 1 Punkt 1 GO LSA auf der Hhst. 02.46400.94040 - Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Investitionspauschale  
V/STR/40/0517/11  
Ö 10  
Änderung der Ordnung der Stadt Zeitz über die Nutzungsentgelttarife für die Nutzung von Schloss und Schlosspark Moritzburg Zeitz  
V/STR/40/0518/11  
Ö 11  
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Enthält Anlagen
V/STR/40/0523/11  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0501/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 281 in der Gemarkung Theißen in der Flur 2 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

   
    31.03.2011 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 281 in der Gemarkung Theißen in der Flur 2 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1

 

   
    06.04.2011 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 281 in der Gemarkung Theißen in der Flur 2 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

19.15 Uhr – Herr Musgiller verlässt die Sitzung.

 

   
    12.05.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 281 in der Gemarkung Theißen in der Flur 2 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    19.05.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/050/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/050/1905/11:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 281 in der Gemarkung Theißen in der Flur 2 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg“ aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Forner)

 

Ö 13  
Einlasskontrolle für den Schlosspark Moritzburg Zeitz  
V/STR/40/0556/11  
Ö 14  
Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
V/STR/OB/0546/11  
Ö 15  
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0510/11  
Ö 16  
Allgemeine Anfragen      
N 17     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 18     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 17.03.2011    
N 19     Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Theißen-Luckenau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement   V/STR/20/0559/11  
N 20     Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadtwerke Zeitz GmbH für das Konzessionsgebiet "Kayna-Nonnewitz-Pirkau" ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement   V/STR/20/0552/11  
N 21     Eilentscheidung des Oberbürgermeisters - Abschluss eines Vertrages mit den Stadtwerken Zeitz GmbH   V/STR/10/0560/11  
N 22     Vergabe von Planungsleistungen: Einrichtung einer Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz   V/STR/65/0563/11  
N 23     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0557/11  
N 24     Allgemeine Anfragen    
N 25     Schließung der Sitzung