Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 06.04.2011 | BAU1/0014/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 Geußnitz-Nord in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0531/11 | |||||||||||||||||
Ö 6 | 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, Anpflanzungen, Tierhaltung, offene Feuer im Freien, Ruhestörung, mangelhafte Hausnummerierung, Eisflächen, Tagesbrüche und Tagebaurestlöcher für die Stadt Zeitz | V/STR/32/0506/11 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Gestaltungssatzung der Stadt Zeitz - Neufassung ausgearbeitet: FB Baurecht, SG Stadtsanierung | V/STR/63/0551/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | V/STR/65/0454/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 - Gewerbegebiet Leipziger Straße - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0470/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0491/11 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Ausbau der Straßen Siedlung, Querstraße, Schulweg, Liebknechtstraße, Gartenstraße, An den Wiesen und Streckauer Straße im Ortsteil Luckenau und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0515/11 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Straßen Fabrikweg und Am Berg im Ortsteil Luckenau und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0516/11 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0522/11 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0525/11 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Lindenplatz / Richterstraße / Humboldtstraße" ausgearbeitet von : FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0527/11 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 - Mischgebiet im Geltungsbereich Block 12 - Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg mit Erweiterung des Geltungsbereiches ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0528/11 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10/2 "Brühl / Scharrenstraße / Steinsgraben / Steinstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0529/11 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 15 “Kalktor/Altenburger Straße/Röntgenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0538/11 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des einfachen Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Friedensstraße/Rosenweg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0539/11 | |||||||||||||||||
Ö 20 | Beendung des Bauleitverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 24 „Geußnitzer Straße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0541/11 | |||||||||||||||||
Ö 21 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0542/11 | |||||||||||||||||
Ö 22 | Austritt einer Mitgliedsgemeinde und Auflösung des Planungsverbandes Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0543/11 | |||||||||||||||||
Ö 23 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
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25.05.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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31.05.2011 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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30.06.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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07.07.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0544/0707/11: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 24 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 62 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehem. Deponie Aue in Zeitz“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0553/11 | |||||||||||||||||
Ö 25 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf dem ehem. Kohlelagerplatz in Zeitz - Zangenberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0566/11 | |||||||||||||||||
Ö 26 | Aufnahme des Tiergartens in das Stadtentwicklungskonzept und Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Rettung dieses Areals als Stadtwald ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0537/11 | |||||||||||||||||
Ö 27 | Errichtung eines Friedwaldes auf dem Gelände des Johannisfriedhofes in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | V/STR/STR/0564/11 | |||||||||||||||||
Ö 28 | Alternative Energiegewinnung ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion | V/STR/STR/0549/11 | |||||||||||||||||
Ö 29 | Keine Veränderungen an dem unter Denkmalschutz stehenden Mahnmal zum Gedenken an die Opfer des Faschismus auf dem Altmarkt in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0550/11 | |||||||||||||||||
Ö 30 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 31 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung - mündliche Beantwortung der Anfragen des Herrn Kutschik vom 06.04.2011 durch FB Baurecht, Frau Schaller | ||||||||||||||||||
Ö 32 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 33 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 34 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 06.04.2011 | ||||||||||||||||||
N 35 | Vergabe Planungsleistungen Altmarkt ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz in Zusammenarbeit mit FB Baurecht | V/STR/65/0567/11 | |||||||||||||||||
N 36 | Allgemeine Anfragen - Information Schwimmhalle | ||||||||||||||||||
N 37 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||