Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 21.11.2012 | BAU1/0029/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in denHaushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012 | V/STR/63/0900/12 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0859/12 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Beitrittsbeschluss zur Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0884/12 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0885/12 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0902/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Es werden folgende Planziele angestrebt: - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich - Darstellung der Blockkanten - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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16.01.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Es werden folgende Planziele angestrebt: - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich - Darstellung der Blockkanten - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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24.01.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 2. Es werden folgende Planziele angestrebt: - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich - Darstellung der Blockkanten - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden. 3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Widernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird. 5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
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30.01.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0902/3001/13: 1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
2. Es werden folgende Planziele angestrebt: - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich - Darstellung der Blockkanten - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.
3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Wahrnehmung der Bereitschaftsaufgaben der Stadt Zeitz | V/STR/32/0904/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 21.11.2012 | ||||||||||||||||||
N 16 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||