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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 04.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013  
HAU1/0038/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.06.2013 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 [Gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss]  
Enthält Anlagen
V/STR/20/1004/13  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0993/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der

    Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,

    der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt

    Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung

    Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1

    Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet

    am Herrmannschacht – aufgestellt.

    Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.

 

    Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet

    - Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung

 

2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt

    durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für

    die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke

    sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die

    voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem

    Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

   
    26.06.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der

    Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,

    der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt

    Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung

    Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1

    Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet

    am Herrmannschacht – aufgestellt.

    Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.

 

    Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet

    - Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung

 

2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt

    durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für

    die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke

    sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die

    voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem

    Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    04.07.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der

    Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,

    der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt

    Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung

    Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1

    Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet

    am Herrmannschacht – aufgestellt.

    Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.

 

    Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet

    - Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung

 

2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt

    durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für

    die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke

    sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die

    voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem

    Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    11.07.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0993/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0993/1107/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 2 innerhalb der Kreisstraße und der

    Naumburger Straße jeweils bis zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche,

    der südwestlichen Geltungsbereichgrenze des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt

    Zeitz – Zemag - Altwerk-, der Planfeststellungsgrenze des Bahngeländes (Verbindung

    Leipzig – Gera) und der Gemarkungsgrenze der Stadt Zeitz wird gemäß § 2 Abs. 1

    Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz– Industriegebiet

    am Herrmannschacht – aufgestellt.

    Der genaue Geltungsbereich wird in der beiliegenden Karte definiert.

 

    Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Schaffung von Baurecht für ein Industriegebiet

    - Erhaltung des Industriedenkmales Herrmannschacht für kulturelle Nutzung

 

2. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt

    durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für

    die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke

    sowie die Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

3. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die

    voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem

    Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0997/13  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie dem Flurstück 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0994/13  
Ö 10  
Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Enthält Anlagen
V/STR/65/0996/13  
Ö 11  
Verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0992/13  
Ö 12  
Beitritt Verein "Klosterlandschaften" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0987/13  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 30.05.2013    
N 16     Vergabe von Planungsleistungen: Erschließungsstraße ehemalige Schule im Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr   V/STR/65/0995/13  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1006/13  
N 18     Grundstücksangelegenheit   V/STR/65/1009/13  
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung