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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 19.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 04.07.2013  
HAU1/0039/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
N 6     Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung    
N 7     Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz   V/STR/63/1037/13  
Ö 8  
Eröffnung der öffentlichen Sitzung      
Ö 9  
Genehmigung des Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (eingereicht beim BLK am 15.09.2013)  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/1063/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die eingereichten Maßnahmen werden genehmigt (siehe Anlage).

   
    19.09.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die eingereichten Maßnahmen werden genehmigt (siehe Anlage).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    26.09.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/OB/1063/13   
    Bevor Herr Exler die Diskussion eröffnet, gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr

Bevor Herr Exler die Diskussion eröffnet, gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, zum Einstieg in diesen Tagesordnungspunkt Erläuterungen.

Zunächst verweist er darauf, dass gemäß den Richtlinien dieser Maßnahmeplan teilweise auch ein Parallelbegriff zu der genannten Prioritätenliste darstellt. Damit ist gemeint, in welcher Reihenfolge objektiv begonnen werden kann, um die Jahresscheiben finanziell einzutakten. Mögliche Bauzeiträume waren für die Aufstellung der Reihenfolge maßgebend.

Aufgrund von Nachfragen zu einem, in diesem Maßnahmeplan enthaltenen Projekt, welches sich in drei unterschiedlichen Maßnahmen darstellt, haben die Mitglieder des Stadtrates in den letzten Tagen zahlreiche Unterlagen bekommen, um die Kostenarten auch nachzuvollziehen. Bezogen auf die Beschlussfassung vom 11.07.2013, sind in diesem vorliegenden Maßnahmeplan jetzt alle Maßnahmen aus den Anlagen 1, 2 und 3 enthalten.

 

In der nachfolgenden umfangreichen Diskussion legen Herr Schröder, Herr Seidelt, Herr Gentsch, Herr Hörig, Frau Spindler, Herr Dr. Röhler, Frau Späte, Frau Eschner, Herr Weißbrodt, Herr Heller, Herr Hedrich und Herr Prüfe ihre Standpunkte und Meinungen dar, wobei in der Diskussion das Projekt zum Wiederaufbau der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ einen Schwerpunkt bildet. Die mehrheitliche Zustimmung zu diesem vorliegenden Maßnahmeplan wird bekundet.

 

Herr Schröder und Herr Hörig geben nachfolgend ihre Redebeiträge zu Protokoll:

 

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gleich zu Beginn möchte ich für unsere Fraktion zum Ausdruck bringen, dass wir dem Maßnahmeplan heute gern zustimmen möchten, allerdings sind dazu n och einige Dinge zu regeln:

  1. Der Stadtratsbeschluss vom 01.08.2013 zum Wiederaufbau der kleinen Strolche am jetzigen Standort muss zurückgenommen werden.
  2. Ergänzende Unterlagen für die Objekte: Ernst-Thälmann-Stadion, GS Elstervorstadt und Kita Musikus, Tierheim sind den Stadträten noch zur Verfügung zu stellen.

Wir wissen, dass besonders unser Standpunkt zu den kleinen Strolchen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen wird und möchten deshalb auf die Verpflichtung der Stadträte zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 16.07.2009 hinweisen.

Mit Schreiben vom 16.09.2013 an den Stadtratsvorsitzenden und auch an meine Person hat uns die Kommunalaufsicht des BLK mitgeteilt, dass:

„Ein Verstoß gegen § 51 Abs. 4, S 3 GO LSA bzw. Abs. 2 S 1 der GO des Stadtrates Zeitz vorliegt und die Beschlussfassung zum Top 7 daher in rechtswidriger Weise ergangen ist“!

Soweit noch einmal zum Sachverhalt.

Wie berechtigt das Auskunftsersuchen und die Stellungnahme der Kommunalaufsicht waren, zeigte sich dann auch sehr schnell in der  weiteren Entwicklung.

In der am 17.09.2013 den Stadträten zugestellten Sitzungsunterlagen zur heutigen Sitzung wurde das Dilemma dann voll sichtbar, die zur Beschlussfassung am 01.08.2013 ausgewiesenen Wiederherstellungskosten für die Kita „Kleine Strolche“ erfuhren eine exorbitante Steigerung von ehemals 592.147,83 € auf 1.284.462 €, also eine Steigerung um 692.315,00 €.

Weit gefehlt, wenn man mit dieser Steigerung etwa einen wirksamen Hochwasserschutz für die wiederhergestellte Kita "Kleine Strolche" erreichen würde.

Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Mit den geplanten Hochwassersteckwänden in den zwei Bahnunterführungen wird zweifellos ein größerer Schutz bei Hochwasser für die Unterstadt (also auch mit GS Elstervorstadt und Kita Musikus erreicht), aber nicht für die Kita „Kleine Strolche“.

Aber es kommt noch schlimmer mit den am 24.09.2013 ausgereichten Unterlagen zur

„Schadensaufnahme an der Integrativen Kita Kleine Strolche“ sind weitere Unwägbarkeiten, sprich vorprogrammierte weitere Kostensteigerungen erkennbar. Besonders hinweisen möchten wir auf die vorhandene alte Klärgrube mit direkter Überlaufleitung in die benachbarte Weiße Elster.

Also bei aller Anerkennung des bisherigen Einsatzes der Eltern und des Erzieherpersonals, von dieser Klärgrube ging in den ganzen Jahren eine erhebliche Gefahr selbst bei geringerem Hochwasser aus.

Mit dem Rückstau bei Hochwasser der Weißen Elster werden damit regelmäßig gefährliche Keime auf das Gelände der Kita transportiert. Das Betriebstagebuch und die Analysen für entnommene Proben aus der Klärgrube sind uns nicht bekannt und sollten schnellstens vorgelegt werden.

Zudem sollten auch Bodenproben aus den Freiflächen und Spielflächen untersucht werden.

Kurzum, es sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten und eine Reparatur der alten Klärgrube die in den Unterlagen vorgesehen, ist schon gar nicht zu akzeptieren.

In Zeitz und Umgebung, wo Anschlusspflicht oder biologische Kläranlagen für die Entwässerung von Grundstücken vorgeschrieben sind, sind die anvisierten Lösungen nicht zu akzeptieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns lieber das Geld in die Hand nehmen, um an einem hochwassersicheren Standort die neuen Kleinen Strolche entstehen zu lassen, wo gesichert ist, dass kein Kind auf seinen Kitaplatz verzichten muss und keine Erzieherin den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten muss.

 

 

Bevor Herr Exler in der Rednerliste fortsetzt, gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, Ausführungen für die Öffentlichkeit, da in diesem soeben dargelegten Redebeitrag einige Informationen enthalten waren, die so einfach nicht stimmen.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Ab 18.00 Uhr kommt Herr Otto hinzu, 40 stimmberechtigte Mitglieder sind anwesend, Herr Hartung verlässt 18.10 Uhr die Sitzung, so dass 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige /KPD) gibt als Redebeitrag die Meinung eines ehemaligen Zeitzer Bürgers zu Protokoll.

„Warum schreibt Jemand hinter dem Rücken des Stadtrates an die Landesregierung, obwohl es einen Beschluss gibt?

Warum kommt plötzlich das Agenda 21-Argument, obwohl gerade auf diesem Gebiet nichts erreicht wurde?

Das einzig Positive ist, das sich zeigt, um bestimmte Interessenlagen durch die Hintertür zu erreichen, scheinen alle Mittel recht und das mit dem Nachhaltigkeitsprinzip ist noch immer nicht verstanden.

Nachhaltigkeit besteht in der Einheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem.

Der Kindergarten ist eine wichtige soziale Einrichtung. Der Kindergarten ist sehr ökologisch, umweltfreundlich für die Gesundheit der Kinder, liegt verkehrsgünstig, aber  nicht an verkehrsreicher Straße.

Er ist auch denkmalgeschützt. Er wurde nur nicht ausreichend vor der Flut geschützt.

Und das ist aber künftig möglich.

Und nun zur Frage der Aufgabe aus Kostengründen.

Sollen die Zuckerfabrik und die Bio-Ethanolfabrik abgerissen werden, weil sie überflutet wurden? Wohl kaum.

Bei einem Kindergarten, bei den Schwächsten soll das aber möglich sein. Es würden hohe Kosten für die Stadt und die Eltern entstehen durch Neubau, Umwege und Ausfälle. Wäre das ökonomisch?

Oder gar Wegzüge von jungen Familien.

Warum also beim Kindergarten sparen? Welche Interessenlage besteht hier? Wer würde davon profitieren?

Der Berliner sagt an dieser Stelle: „Nachtigall ick hör dir trapsen“.

Danke.“

 

 

Herr Weißbrodt (Vorsitzender der Fraktion Alternative Liberale Liste) erinnert in seinem Redebeitrag die Verwaltung an den bestehenden Beschluss des Stadtrates, dass zu allen wichtigen Maßnahmen, wie jetzt zur Schwimmhalle, auch der Hauptausschuss angehört wird, bevor die Ausschreibung erfolgt.

 

 

Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke) unterstützt in seinem Redebeitrag die Ausführungen von Herrn Weißbrodt. Ebenfalls bittet die Fraktion Die Linke um zeitnahe Informationen über bestimmte Maßnahmen und Herr Heller verweist, wie auch Herr Weißbrodt, mit Nachdruck darauf, dass zukünftig der Stadtrat wichtige Informationen nicht aus der Presse erfahren möchte.

 

 

Zu folgenden Dingen hat der Oberbürgermeister bereits in seinem Tätigkeitsbericht eine klare Aussage getroffen:

Die Objekte Schwimmhalle, Grundschule Elstervorstadt und Hort, Sommerbad, Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ und Stadion mit Kegelbahn unterliegen einer besonderen Betrachtung und müssen auch mit den zuständigen Gremien des Landes abgestimmt werden. Und in diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister auch mit diesen Punkten die Tätigkeit des Hauptausschusses fortsetzen.

 

Zur Nachfrage von Herrn Weißbrodt, wann im Hauptausschuss über die Ausschreibungsunterlagen zur Schwimmhalle beraten werden soll, legt der Oberbürgermeister dar, dass die kompletten Planungsunterlagen noch nicht vorliegen. Der Hauptausschuss tritt weiterhin dienstags zusammen, um hier auch aktuelle Sachstandsinformationen zu geben.

 

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Brunn auf Abbruch der Debatte wird nach einer Gegenrede von Herrn Schwarz bei 11 Ja-Stimmen und mehrheitlichen Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Schwarz (Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT) stellt in seinem Redebeitrag folgenden Änderungsantrag:

Der Stadtrat stimmt einer Mittelbeantragung für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen beim Land Sachsen-Anhalt zu.

Für jede einzelne Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von mehr ab 400.000,00 € nach Mittelgewährung im Hauptausschuss bzw. Stadtrat ist eine Planung vorzustellen und über die Umsetzung der Maßnahmen in der geplanten Form gesondert zu beschließen.

 

Zu diesem soeben gestellten Antrag gibt der Oberbürgermeister eine ganz klare Aussage.

Wenn dieser Antrag eine Mehrheit bekommen würde, müsste der Oberbürgermeister sämtliche gestellten Fördermittelanträge zurück ziehen. Eine Neueinreichung wäre nicht möglich, da die Frist 15.09.2013 war.

 

Nach Abarbeitung der Rednerliste beendet Herr Exler die Diskussion und beginnt mit den Abstimmungen.

Zur Abstimmung befinden sich gegenwärtig 36 stimmberechtigte Mitglieder im Friedenssaal.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag von Herrn Schwarz (Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT), der lautet:

Der Stadtrat stimmt einer Mittelbeantragung für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen beim Land Sachsen-Anhalt zu.

Für jede einzelne Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von mehr ab 400.000,00 € nach Mittelgewährung im Hauptausschuss bzw. Stadtrat ist eine Planung vorzustellen und über die Umsetzung der Maßnahmen in der geplanten Form gesondert zu beschließen.

 

In einer Gegenrede zu diesem Änderungsantrag wird vom Oberbürgermeister noch einmal eindeutig auf den vorliegenden Beschluss verwiesen und bittet um Zustimmung der vorliegenden Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Schwarz (Vorsitzender der Fraktion FWZ/FFW/BIT):

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

25

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Abstimmung zum vorliegenden Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/OB/1063/2609/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die eingereichten Maßnahmen werden genehmigt (siehe Anlage).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz ab 2014/15  
Enthält Anlagen
V/STR/40/1038/13  
Ö 11  
Namensgebung 3. Grundschule  
V/STR/40/1040/13  
Ö 12  
Einziehung einer städtischen Fläche "Hasselweg" in der Ortslage Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1053/13  
Ö 13  
Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2014 ausgearbeitet von: Fachbereich Zentrale Dienste, Büro Sitzungsdienst  
Enthält Anlagen
V/STR/10/1061/13  
Ö 14  
Citymanagement (Diskussion)      
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.08.2013 sowie die Sitzungen des So-Hauptausschusses vom 20.08. und 27.08.2013    
N 18     Information über den Stand der Bearbeitung der Aufgaben nach dem Hochwasser und Entscheidungen über notwendige Baumaßnahmen und Vergaben    
N 19     Verwendung von Spendenmitteln    
N 20     Klageerhebung gegen Bescheid der Oberen Denkmalschutzbehörde vom 22.07.2013 zum Abbruchantrag Vorderhaus Brühl 5 in Zeitz   V/STR/63/1057/13  
N 21     Rechtsangelegenheit - Straßenrecht   V/STR/32/1049/13  
N 22     Grundstücksverkauf ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement   V/STR/65/1045/13  
N 23     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1060/13  
N 24     Allgemeine Anfragen    
N 25     Schließung der Sitzung