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Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.12.2015  
HAU1/0014/15  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses      
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung  
VI/STR/32/0314/15  
Ö 8  
Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz  
VI/STR/63/0310/15  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0308/15  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.

 

  1. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

 

   
    15.12.2015 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.

 

  1. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    13.01.2016 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.

 

  1. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.01.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
  2. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
  2. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    28.01.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0308/15   
   

Herr  Buzalski informiert über seine namentliche Nichtteilnahme zur Beratung und Abstimmung und verlässt den Sitzungsbereich.

 

In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt und die Fragen durch den Bürgermeister und Oberbürgermeister beantwortet.

 

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf eine namentliche Abstimmung wird bei mehrheitlichen Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Herr Kmietczyk verlässt den Sitzungssaal, so dass sich zur Abstimmung 30 Mitglieder des Stadtrates im Friedenssaal befinden, davon 1 Stadtrat namentliche Nichtteilnahme.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0308/2801/15:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a  BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.

 

  1. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom  11.07.2013  wird aufgehoben.

 

 

 

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Borde, Heinz

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

namentliche Nichtteilnahme

 

 

 

Eschner, Annette

X

 

 

Exler, Andreas

X

 

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Hartung, Ralf

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Hörig, Norbert

 

 

X

Klotz, Burkhard

X

 

 

Dr. Müller, Norbert

X

 

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Nicolai, Sebastian

X

 

 

Prüfe, Heiko

X

 

 

Reimschüssel, Heike

X

 

 

Reinhardt, Birgit

X

 

 

Rübestahl, Klaus

X

 

 

Dr. Röhler, Jörn

X

 

 

Schröder, Jochen

X

 

 

Schwarz, Stephan

 

 

X

Seidelt, Roland

X

 

 

Späte, Margarete

X

 

 

Stirbo, Margit

X

 

 

Strauch Joachim

X

 

 

Thiel, Steffen

X

 

 

Tischendorf, Petra

X

 

 

Dr. Weinhold, Sven

 

 

X

Weißbrodt, Sven

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zetzsche, Steffi

X

 

 

Dr. Kunze, Volkmar

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Namentliche Nichtteilnahme:

  1  (Herr Buzalski)

 

 

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

Von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Namentliche Nichtteilnahme:

  1  (Herr Buzalski)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0309/15  
Ö 11  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.12.2015    
N 14     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   VI/STR/63/0313/15  
N 15     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 16     Schließung der Sitzung