Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.12.2015 | HAU1/0014/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung | VI/STR/32/0314/15 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz | VI/STR/63/0310/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ | VI/STR/65/0308/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - | VI/STR/65/0309/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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13.01.2016 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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21.01.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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28.01.2016 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0309/15 | |||||||||||||||||||
Gemäß § 31 KVG LSA nimmt Herr Schröder nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0309/2801/16: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 10.12.2015 | ||||||||||||||||||
N 14 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0313/15 | |||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||