Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.11.2015 | BAU1/0011/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung der "Freiflächengestaltung untere Rothestraße" durch Planungsbüro atelier freiraum Weimar, Frau Dipl.-Ing. Wenzel-Schlicht | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0667/17 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz - | VI/STR/65/0683/17 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0685/18 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0686/18 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0688/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen. |
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21.02.2018 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.03.2018 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0688/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0688/1503/18: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung- | VI/STR/65/0701/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Hundewiese in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0690/18 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Papierkörbe in der Stadt Zeitz | VI/STR/32/0691/18 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler | VI/STR/STR/0643/17 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 17 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.11.2015 | ||||||||||||||||||
N 18 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0695/18 | |||||||||||||||||
N 19 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0697/18 | |||||||||||||||||
N 20 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0698/18 | |||||||||||||||||
N 21 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0699/18 | |||||||||||||||||
N 22 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Beantwortung Anfrage Hr. Buzalski BA 21.02.2018 TOP 13 (343 KB) |