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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 21.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Beantwortung Anfrage Hr. Buzalski BA 21.02.2018 TOP 13

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.11.2015  
BAU1/0011/15  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorstellung der "Freiflächengestaltung untere Rothestraße" durch Planungsbüro atelier freiraum Weimar, Frau Dipl.-Ing. Wenzel-Schlicht      
Ö 6  
Aufgabenstellung für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0667/17  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 - Gewerbegebiet Am Milchhof in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0683/17  
Ö 8  
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Zeitz vom 11.11.2010
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0685/18  
Ö 9  
3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0686/18  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 80 – Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0688/18  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

   
    21.02.2018 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    15.03.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0688/18   
   

 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0688/1503/18:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 269/8; 269/2; 271/3; 472; 503; 3222; 272; 3221; 269/7 der Flur 74 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 80 Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe am Lindenplatz in Zeitz – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Neubau einer Altenpflegeeinrichtung der Stiftung Seniorenhilfe und Sicherung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich Kalktor, Lindenplatz, Altenburger Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den Bebauungsplan Nr. 80 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 80 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Enthält Anlagen
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung-  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0701/18  
Ö 12  
Hundewiese in der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0690/18  
Ö 13  
Papierkörbe in der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0691/18  
Ö 14  
Einrichtung eines Verfügungsfonds im Rahmen des Förderprogrammes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" Antrag: Fraktion Freie Wähler  
VI/STR/STR/0643/17  
Ö 15  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 25.11.2015    
N 18     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0695/18  
N 19     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0697/18  
N 20     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0698/18  
N 21     Vergabe von Planungsleistungen   VI/STR/65/0699/18  
N 22     Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beantwortung Anfrage Hr. Buzalski BA 21.02.2018 TOP 13 (343 KB)