Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.01.2019 | BAU1/0033/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Zeitz - | VI/STR/32/0891/19 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Verbrennungsverbot | VI/STR/32/0898/19 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur | VI/STR/40/0918/19 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Ortsteilzentren" (ASO), Stand 13.02.2019 | VI/STR/63/0913/19 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straßen: Silberberg, Frauenleite, Burgstraße, Tannenberg, Schmöllnsche Straße, Naundorfer Straße, Am Ochsenberg, Ronneburger Straße, Jägerstraße, Pfalzstraße, Kirchplatz und Barbarossastraße im Ortsteil Kayna | VI/STR/65/0880/18 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe- / Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0881/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe-/Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Goethe-/Weidauer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
|
|||||||||||||||||||
13.03.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe-/Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Goethe-/Weidauer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
21.03.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe-/Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Goethe-/Weidauer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
28.03.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0881/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0881/2803/19: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Goethe-/Weidauer Straße im Ortsteil Luckenau. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Goethe-/Weidauer Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
Herr Borde übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Strauch. |
|||||||||||||||||||
Ö 11 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Thälmannstraße im Ortsteil Luckenau | VI/STR/65/0882/18 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 14 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 23.01.2019 | ||||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0901/19 | |||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0915/19 | |||||||||||||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0919/19 | |||||||||||||||||
N 18 | Sachstand Umbau und Erweiterung Feuerwehr | ||||||||||||||||||
N 19 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||