Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung am 29.03.2007, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Durchführung Weihnachtsmarkt 2007 | IV/STR/32/0770/07 | |||||
Ö 5 | Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz im Probezeitraum 41. bis 44. Kalenderwoche (08.10.2007 - 02.11.2007) | IV/STR/32/0768/07 | |||||
Ö 6 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | IV/STR/201/0753/07 | |||||
Ö 7 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | IV/STR/201/0754/07 | |||||
Ö 8 | Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2007 bis 31.07.2008 | IV/STR/040/0733/07 | |||||
Ö 9 | Beschluss zum Ausbau der Kurt-Lange-Straße in Zangenberg | IV/STR/20/0737/07 | |||||
Ö 10 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2007 und Folgejahre (Hebesatzsatzung) | IV/STR/20/0748/07 | |||||
Ö 11 | Aufstockung Eigenanteil Stadtsanierung | IV/STR/OB/0763/07 | |||||
Ö 12 | Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels und Zeitz | IV/STR/80/0745/07 | |||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 - Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg II | IV/STR/061/0713/07 | |||||
Ö 14 | Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg | IV/STR/061/0718/07 | |||||
Ö 15 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemaliger Garagenkomplex am Teich | IV/STR/061/0669/07 | |||||
Ö 16 | Bericht zum Sonderprüfauftrag des Stadtrates DSK - Sanierungsträgerhonorar 2005 - und Stellungnahme der Verwaltung | IV/STR/014/0700/07 | |||||
13.03.2007 - Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Ö 6 - | |||||||
Die Ausschussmitglieder diskutierten umfassend über die Informationsvorlage. Aufgeworfene Fragen wurden durch die Sachgebietsleiterin Stadtsanierung beantwortet.
Herr Schwarz unterbreitet folgende Vorschläge zur Beschlussfassung:
1. Vorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt Vertragverhandlungen mit der DSK zum bestehenden Treuhändervertrag, insbesondere dem aus dem Jahr 1991, aufzunehmen, die Regelung der Festsetzung des Sanierungsträgerhonorars dahingehend abzuändern, dass das Honorar in Zukunft erst zu Beginn des laufenden Jahres nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates zwischen der Stadt Zeitz und der DSK vereinbart wird und nicht nach der bisherigen Regelung zum Ende des laufenden Jahres für das folgende Jahr ausgehandelt und vereinbart wird.
2. Vorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, dem Finanzausschuss, dem Hauptausschuss und dem Stadtrat bis zur Änderung der unter Punkt 1 erwünschten veränderten vertraglichen Regelung spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres die Höhe des DSK-Sanierungsträgerhonorar für das Folgejahr zu beschließen. Das Fachamt hat dazu rechtzeitig den bestehenden Maßnahmekostenplan für das Folgejahr zur Verfügung zu stellen. Ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates ist es dem Oberbürgermeister und dem entsprechenden Fachamt untersagt, selbst die Hohe des Honorars mit der DSK zu vereinbaren.
Abstimmungsvorschlag des Vorsitzenden: Der Bericht zum Sonderprüfauftrag ist mit dem Protokoll der heutigen Sitzung in folgende Ausschüsse einzubringen: Bauausschuss am 11.04.2007; Finanzausschuss am 17.04.2007; Hauptausschuss am 19.04.2007 und in den Stadtrat am 26.04.2007
Abstimmung zum 1. Vorschlag:
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Abstimmung zum 2. Vorschlag und Hinweis:
Herr Schröder verlässt die Sitzung um 18:40 Uhr
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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15.03.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 9 - | |||||||
Herr Zimmermann stellt folgenden Antrag: Die Vorlage wird in die Verwaltung zurückverwiesen und als Beschlussvorlage neu behandelt im Rechnungsprüfungsausschuss am 10.04.07, im Finanzamt am 17.04.07, im Hauptausschuss am 19.04.07 und am 26.04.07 im Stadtrat.
Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
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22.03.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 24 - zurückgezogen | |||||||
(Wird zurückgezogen.) |
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11.04.2007 - Bauausschuss | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Nach umfassender Diskussion beantragt Herr Seidelt den Abbruch der Debatte.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 0
Antrag Frau Fischer:
Der Bauausschuss schließt sich den Vorschlägen 1 + 2 des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.03.07 an. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.04.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 16 - | |||||||
Herr Dr. Altmann stellt folgende Anträge:
1. Antrag: Der Hauptausschuss schließt sich den 2 Vorschlägen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.03.2007 an, diese lauten:
1. Vorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vertragsverhandlungen mit der DSK zum bestehenden Treuhändervertrag , insbesondere dem aus dem Jahr 1991, aufzunehmen, die Regelung der Festsetzung des Sanierungsträgerhonorars dahingehend abzuändern, dass das Honorar in Zukunft erst zu Beginn des laufenden Jahres nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates zwischen der Stadt zeitz und der DSK vereinbart wird und nicht nach der bisherigen Regelung zum Ende des laufenden Jahres für das folgende Jahr ausgehandelt und vereinbart wird.
2. Vorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, dem Finanzausschuss, dem Hauptausschuss und dem Stadtrat bis zur Änderung der unter Punkt 1 erwünschten veränderten vertraglichen Regelung, spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres, die Höhe des DSK-Sanierungsträgerhonorar für das Folgejahr zu beschließen. Das Fachamt hat dazu rechtzeitig den bestehenden Maßnahmekostenplan für das Folgejahr zur Verfügung zu stellen. Ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates ist es dem Oberbürgermeister und dem entsprechenden Fachamt untersagt, selbst die Höhe des Honorars mit der DSK zu vereinbaren.
Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
2. Antrag: Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat mit konkreten Schwerpunkten beauftragt den Prüfauftrag zu erweitern: - Einbeziehung Jourfixe-Beratung - Nachweiserbringung der einzelnen Leistungen durch das Fachamt - disziplinarische Konsequenzen aufzuzeigen - Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
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26.04.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 29 - | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
10.05.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 29 - | |||||||
24.05.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 29 - geändert beschlossen | |||||||
Frau Wetzelt (CDU-Fraktion): Folgende Antragstellung: Erweiterung des abgestimmten Antrages im Hauptausschuss wie folgt: Der Prüfauftrag des Stadtrates „DSK Sanierungsträgerhonorar 2005 und Stellungnahme der Verwaltung“ wird durch den Stadtrat um folgende Fragestellung erweitert: Warum wurde der Stadtrat anlässlich der Festlegung der Sanierungsvorhaben mit der DSK für 2005, aus der sich die Höhe der Honorarkosten der DSK für 2005 ergeben, nicht durch den Oberbürgermeister beteiligt? Da diese Festlegung einen tatsächlichen Vorgriff auf den noch nicht beschlossenen Haushalt 2005 darstellt und lt. Schreiben des Bereiches Stadtsanierung vom 27. 01. 2007im „Oberbürgermeister Jour-fixe“ am 26. 08. 2004 bereits erfolgte, ist die Beteiligung des Stadtrates aus budgetrechtlichen Gründen im Sinn der Gemeindeordnung zwingend erforderlich, in der Praxis jedoch nicht erfolgt.“ Hintergrund der Erweitung ist also nicht etwa der Zeitpunkt dieser Festlegung, sondern die Tatsache, dass der Stadtrat gehindert wurde, durch Beschlussfassung über den Weg des Vorgriffs auf einen noch nicht bestätigten oder beschlossenen Haushalt von seinem Budgetrecht Gebrauch zu machen. Diese Aufgabe des Stadtrates zählt nach § 44 (3) GO LSA zu den nicht übertragbaren Pflichten des Gemeinderates und hätten nicht durch den Oberbürgermeister wahrgenommen werden dürfen. Auch wurde der Stadtrat nicht über diesen „Jour-fix“ und seine Ergebnisse informiert. Inhaltlich wäre eine anderslautende Beschlussfassung des Stadtrates bezüglich der Höhe des geplanten DSK-Honorars 2005 durchaus möglich gewesen.
Die abgestimmten Anträge des Hauptausschusses sowie die o.g. beantragte Erweiterung werden zur Beschlussfassung zur Abstimmung gestellt:
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/014/0700/2405/07: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vertragsverhandlungen mit der DSK zum bestehenden Treuhändervertrag, insbesondere dem aus dem Jahr 1991, aufzunehmen, die Regelung der Festsetzung des Sanierungsträgerhonorars dahingehend abzuändern, dass das Honorar in Zukunft erst zu Beginn des laufenden Jahres nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates zwischen der Stadt Zeitz und der DSK vereinbart wird und nicht nach der bisherigen Regelung zum Ende des laufenden Jahres für das folgende Jahr ausgehandelt und vereinbart wird. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Bauausschuss, dem Finanzausschuss, dem Hauptausschuss und dem Stadtrat bis zur Änderung der unter Punkt 1 erwünschten veränderten vertraglichen Regelung, spätestens bis zum 31. 12. des laufenden Jahres, die Höhe des DSK-Sanierungsträgerhonorars für das Folgejahr zu beschließen. Das Fachamt hat dazu rechtzeitig den bestehenden Maßnahmekostenplan für das Folgejahr zur Verfügung zu stellen. Ohne entsprechende Beschlussfassung des Stadtrates ist es dem Oberbürgermeister und dem entsprechenden Fachamt untersagt, selbst die Höhe des Honorars mit der DSK zu vereinbaren.
Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat mit konkreten Schwerpunkten beauftragt, den Prüfauftrag zu erweitern: - Einbeziehung Jourfix-Beratung, - Nachweiserbringung der einzelnen Leistungen durch das Fachamt - Disziplinarische Konsequenzen aufzuzeigen. Fragestellung: Warum wurde der Stadtrat anlässlich der Festlegung der Sanierungsvorhaben mit der DSK für 2005, aus der sich die Höhe der Honorarkosten der DSK für 2005 ergeben, nicht durch den Oberbürgermeister beteiligt? Da diese Festlegung einen tatsächlichen Vorgriff auf den noch nicht beschlossenen Haushalt 2005 darstellt und lt. Schreiben des Bereiches Stadtsanierung vom 27. 01. 2007im „Oberbürgermeister Jour-fixe“ am 26. 08. 2004 bereits erfolgte, ist die Beteiligung des Stadtrates aus budgetrechtlichen Gründen im Sinn der Gemeindeordnung zwingend erforderlich, in der Praxis jedoch nicht erfolgt.“ Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 26 Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 5 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 Herr Schröder beteiligt sich nicht an der Abstimmung.
Veränderung der Anwesenheit: Frau Rossner-Sauerbier kommt hinzu, ab 20.05 Uhr sind 27 Mitglieder anwesend. |
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Ö 17 | Bericht zur Prüfung der Erhebung des Kanalanschlussbeitrags hinsichtlich des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 18, Flurstück 73/6 und Stellungnahme der Verwaltung | IV/STR/014/0697/07 | |||||
Ö 18 | Fachbudget des Hauptamtes -Bwst. 100 zum HH-Planentwurf 2007 - Entwurf Stellenplan 2007 | IV/STR/10/0771/07 | |||||
Ö 19 | Personalauswahlverfahren der Stadt Zeitz | IV/STR/102/0751/07 | |||||
Ö 20 | Stellenplan 2007 Unterabschnitt 1110 Ordnungsamt/ allgemeine Sicherheit und Ordnung Umwandlung einer Arbeitnehmer-Stelle in eine Beamten-Stelle (Vorlage wird nachgereicht) | ||||||
Ö 21 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 22 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 23 | Aufhebung des Beschlusses zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages mit Investitionsverpflichtung Stadt Zeitz ./. Günter Gösel Projektgesellschaft Geraer Straße Zeitz mbH i.L., Flur 44, Flurstück 387/2 - Teilfläche in einer Größe von ca. 230 m²vom 22.04.1997 | IV/STR/80/0750/07 | |||||
N 24 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Hausmeister Kita "Kinderträume" | IV/STR/102/0732/07 | |||||
N 25 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Bibliothek | IV/STR/102/0747/07 | |||||
N 26 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Veranstaltungsmanager/in | IV/STR/102/0746/07 | |||||
N 27 | Personalangelgenheit - Befristete Einstellung der Saisonkräfte 2007 BAD: 2 Rettungsschwimmer/innen und 1 Schwimmmeister/in | IV/STR/102/0760/07 | |||||
N 28 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Organisator/in | IV/STR/102/0727/07 | |||||
N 29 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Bürgerbüro | IV/STR/102/0767/07 | |||||
N 30 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Truppführer/Einsatzfahrer Feuerwehr | IV/STR/102/0777/07 | |||||
N 31 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 32 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 33 | Schließung der Sitzung | ||||||