Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 10.04.2024 | BAU/0036/24 | |||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der kooperativen Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Zeitz | VII/STR/40/1059/24 | |||||||||||||||
Ö 7 | Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/1053/24 | |||||||||||||||
Ö 8 | Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Zeitz | VII/STR/65/1057/24 | |||||||||||||||
Ö 9 | Fortsetzung der Maßnahme „Transformation zur Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz (ZeNaTra)“ | VII/STR/65/1056/24 | |||||||||||||||
Ö 10 | Schaffung und Qualifizierung von öffentlichen und wohnortnahen Grünflächen und Verweilobjekten in der Zeitzer Innenstadt | VII/STR/65/1055/24 | |||||||||||||||
Ö 11 | Genehmigung der Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz | VII/STR/65/1067/24 | |||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) | VII/STR/65/1054/24 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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29.05.2024 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.
Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 15 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 10.04.2024 | ||||||||||||||||
N 16 | Beitrag der Stadt Zeitz zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission – Antrag auf Förderung von Projekten auf dem ehemaligen ZEKIWA-Areal | VII/STR/65/1060/24 | |||||||||||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/1061/24 | |||||||||||||||
N 18 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/1063/24 | |||||||||||||||
N 19 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
Ö 20 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 21 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 22 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||