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Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 13.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
240605_ZEKIWA Stadtrat_MW_MW
20240617_143107
20240618_074755

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024  
STR/0059/24  
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 6     9. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/1058/24  
Ö 7     Anpassung der Bewertungsrichtlinie der Stadt Zeitz zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/1073/24  
Ö 8     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1054/24  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.

 

r den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    29.05.2024 - Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9     Fortsetzung der Maßnahme „Transformation zur Nachhaltigkeit der Stadtlandschaft Zeitz (ZeNaTra)“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1056/24  
Ö 10     Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/1057/24  
Ö 11     Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Dachinstandsetzung Umgebindehaus Kayna  
VII/STR/65/1071/24  
Ö 12     Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/1053/24  
Ö 13     eingeschränktes Halteverbot auf dem Platz der Deutschen Einheit
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/1043/24  
Ö 14     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024    
N 17     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 18     Beitrag der Stadt Zeitz zur Verwirklichung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission – Antrag auf Förderung von Projekten auf dem ehemaligen ZEKIWA-Areal   VII/STR/65/1060/24  
N 19     Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters    
Ö 20     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 21     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 22     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 240605_ZEKIWA Stadtrat_MW_MW (552 KB)    
Anlage 2 2 20240617_143107 (1258 KB)    
Anlage 3 3 20240618_074755 (1198 KB)