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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 03.12.2009      
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen  
V/STR/20/0158/09  
Ö 7  
Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept 2005 für den Zeitraum 2010 - 2012  
V/STR/20/0157/09  
Ö 8  
Beschluss zur Abwägung und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0141/09  
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0150/09  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    13.01.2010 - Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    21.01.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:     12

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0

   
    28.01.2010 - Stadtrat Zeitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0150/09   
    Wird neu TOP 20

Wird neu TOP 20.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0150/2801/10:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   37 

Ja-Stimmen:    37 

Nein-Stimmen:     0 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0 

Ö 10  
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Zeitz - Verwaltungskostensatzung (Neufassung) ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste  
V/STR/10/0169/10  
Ö 11  
4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen  
V/STR/32/0068/09  
Ö 12  
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Recht und Ordnungswesen  
V/STR/BM/0162/09  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 03.12.2009    
N 16     Aufhebung des Beschlusses zum Grundstückstausch am Forstplatz 7 in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement   V/STR/65/0161/09  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht   V/STR/63/0168/10  
N 18     Allgemeine Anfragen    
N 19     Schließung der Sitzung