Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2010 | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||
Ö 6 | Information zum Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz für den Zeitraum von 2010 - 2017 | V/STR/10/0328/10 | |||||
Ö 7 | 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/10/0335/10 | |||||
Ö 8 | Abberufung der Vertreter der ehemaligen Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal | V/STR/10/0338/10 | |||||
Ö 9 | Berufung von Vertretern und Stellvertretern für die Verbandsversammlung des AZV Maibachtal | V/STR/10/0339/10 | |||||
Ö 10 | Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz | V/STR/10/0331/10 | |||||
Ö 11 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/63/0314/10 | |||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0311/10 | |||||
Ö 13 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet zwischen der Bergsiedlung und der B 180“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0263/10 | |||||
Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 13 "Neugestaltung Schützenplatz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0262/10 | |||||
Ö 15 | Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0278/10 | |||||
Ö 16 | Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0279/10 | |||||
Ö 17 | Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0280/10 | |||||
Ö 18 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren undBeiträge | V/STR/65/0281/10 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
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04.08.2010 - Bauausschuss | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.08.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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26.08.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0281/10 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0281/2608/10: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 19 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0291/10 | |||||
Ö 20 | Widmung einer städtischen Privatfläche "Innenstadtquartier Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Roßmarkt" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0326/10 | |||||
Ö 21 | 2. Information zur Privatisierung der Wochenmärkte Platz der Deutschen Einheit und Neumarkt in Zeitz | V/STR/BM/0332/10 | |||||
Ö 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 23 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 24 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2010 | ||||||
N 25 | Verkauf von Flächen an der v.-Harnack-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0340/10 | |||||
N 26 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht | V/STR/63/0336/10 | |||||
N 27 | Personalangelegenheit - Beförderung der Stadtinspektorin Frau Constanze Trauer zur Stadtoberinspektorin | V/STR/10/0337/10 | |||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||