Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2010 | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||
Ö 6 | Information zum Personalentwicklungskonzept der Stadt Zeitz für den Zeitraum von 2010 - 2017 | V/STR/10/0328/10 | |||||
Ö 7 | 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/10/0335/10 | |||||
Ö 8 | Abberufung der Vertreter der ehemaligen Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal | V/STR/10/0338/10 | |||||
Ö 9 | Berufung von Vertretern und Stellvertretern für die Verbandsversammlung des AZV Maibachtal | V/STR/10/0339/10 | |||||
Ö 10 | Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Landregion Zeitz | V/STR/10/0331/10 | |||||
Ö 11 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/63/0314/10 | |||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0311/10 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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04.08.2010 - Bauausschuss | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.08.2010 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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26.08.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0311/10 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0311/2608/10: 1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen, Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 13 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet zwischen der Bergsiedlung und der B 180“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0263/10 | |||||
Ö 14 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 13 "Neugestaltung Schützenplatz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0262/10 | |||||
Ö 15 | Ausbau des Kastanienweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0278/10 | |||||
Ö 16 | Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0279/10 | |||||
Ö 17 | Ausbau des Wildenseer Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 29/5 der Flur 2 auf der Südseite (teilweise) und Flurstück 151/81 der Flur 2 auf der Nordseite ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0280/10 | |||||
Ö 18 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung „Kastanienweg“ bis zur Einmündung „Wildenseer Weg“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren undBeiträge | V/STR/65/0281/10 | |||||
Ö 19 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Richterstraße / Lindenplatz / Humboldtstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0291/10 | |||||
Ö 20 | Widmung einer städtischen Privatfläche "Innenstadtquartier Michaeliskirchhof, Kramerstraße, Neumarkt, Roßmarkt" zur Gemeindestraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr | V/STR/65/0326/10 | |||||
Ö 21 | 2. Information zur Privatisierung der Wochenmärkte Platz der Deutschen Einheit und Neumarkt in Zeitz | V/STR/BM/0332/10 | |||||
Ö 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 23 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 24 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 10.06.2010 | ||||||
N 25 | Verkauf von Flächen an der v.-Harnack-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebäude- und Flächenmanagement | V/STR/65/0340/10 | |||||
N 26 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht | V/STR/63/0336/10 | |||||
N 27 | Personalangelegenheit - Beförderung der Stadtinspektorin Frau Constanze Trauer zur Stadtoberinspektorin | V/STR/10/0337/10 | |||||
N 28 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 29 | Schließung der Sitzung | ||||||