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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.05.2012 und der Sondersitzung am 07.06.2012  
BAU1/0030/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vorstellung Ausführungsplanung Kreisverkehr "Am Kalktor" mündlich durch Ing. Büro Reinsberger, Fichtestr. 4, 06712 Zeitz      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Planung barrierefreier Zugang Schloss Moritzburg, 1. BA vom Torhaus bis zum Zugang Schlosshof einschließlich der seitlichen Zugänge ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr Vorstellung durch Ing.Büro Düber,An der Molkerei 1, 06712 Zeitz  
V/STR/65/0791/12  
Ö 7  
Information zur Feuerwehr-Card  
V/STR/32/0775/12  
Ö 8  
Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0762/12  
Ö 9  
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" mit Ergänzungen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0764/12  
Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0766/12  
Ö 11  
Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0768/12  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0769/12  
Ö 13  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0771/12  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der

   Stadt Zeitz Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der

  ehemaligen Deponie Aue in Zeitzwurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz

   „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen

   Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text

   (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    27.06.2012 - Bauausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der

   Stadt Zeitz Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der

  ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz

   „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen

   Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text

   (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    12.07.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der

   Stadt Zeitz Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der

   ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz

   Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen

   Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text

   (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

 0

Stimmenthaltungen:

 0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 0

 

   
    19.07.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0771/12   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0771/1907/12:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der

   Stadt Zeitz Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der

  ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz

   „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen

   Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text

   (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 14  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0774/12  
Ö 15  
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0794/12  
Ö 16  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 17  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 18  
Enthält Anlagen
Allgemeine Anfragen      
N 19     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 20     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.05.2012    
N 21     Beauftragung eines Stadtplanungsbüros zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   V/STR/65/0783/12  
N 22     Allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung