Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.05.2012 und der Sondersitzung am 07.06.2012 | BAU1/0030/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung Ausführungsplanung Kreisverkehr "Am Kalktor" mündlich durch Ing. Büro Reinsberger, Fichtestr. 4, 06712 Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung der Planung barrierefreier Zugang Schloss Moritzburg, 1. BA vom Torhaus bis zum Zugang Schlosshof einschließlich der seitlichen Zugänge ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr Vorstellung durch Ing.Büro Düber,An der Molkerei 1, 06712 Zeitz | V/STR/65/0791/12 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Information zur Feuerwehr-Card | V/STR/32/0775/12 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0762/12 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" mit Ergänzungen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0764/12 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0766/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Beschluss zur Auflösung des Umlegungsausschusses und Einstellung des Umlegungsverfahrens „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0768/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0769/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0771/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin- weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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27.06.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin- weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.07.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin- weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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19.07.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0771/12 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0771/1907/12:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Zeitz „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue in Zeitz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 62 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin- weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0774/12 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0794/12 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 19 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 20 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.05.2012 | ||||||||||||||||||
N 21 | Beauftragung eines Stadtplanungsbüros zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0783/12 | |||||||||||||||||
N 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||