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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 24.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 13.12.2012  
HAU1/0032/12  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0859/12  
Ö 7  
Beitrittsbeschluss zur Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0884/12  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0902/12  
    VORLAGE
    1

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

   der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- 

   Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)

   Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der

   Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a

   BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

    - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

    - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

    entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

    Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass

    sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

    aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

    der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

   
    16.01.2013 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

   der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- 

   Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)

   Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der

   Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a

   BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

    - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

    - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

    entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

    Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass

    sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

    aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

    der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

1

 

   
    24.01.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold-

Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2

1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

2.   Es werden folgende Planziele angestrebt:

      - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

      - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

      - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

3.   Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB         

      entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele

      und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und

      dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

4.   Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

     aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

     der Widernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

      Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    30.01.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0902/3001/13:

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 72, innerhalb der Rudolf-Breitscheid-Straße, 

   der Heinrich-Heine-Straße, der Rosa-Luxemburg-Straße und der Theodor-Arnold- 

   Promenade bis jeweils zur Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird gemäß § 2 (1)

   Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der

   Theodor-Arnold-Promenade“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a

   BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

    - Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Elektrogerätefabrik im

      Blockinnenbereich und an der Theodor-Arnold-Promenade

    - Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich

    - Darstellung der Blockkanten

    - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Wohngebäuden.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

    entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

    Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass

    sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 65 im beschleunigten Verfahren

    aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der

    der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne

    Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0885/12  
Ö 10  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in denHaushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012  
Enthält Anlagen
V/STR/63/0900/12  
Ö 11  
Benennung eines neuen Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
V/STR/BM/0915/13  
Ö 12  
Weiterer Vertreter der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH  
V/STR/BM/0916/13  
Ö 13  
Wahrnehmung der Bereitschaftsaufgaben der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0904/12  
Ö 14  
Interessenbekundungsverfahren zum bundesweiten Förderprogramm “Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgearbeitet von: CDU Fraktion  
Enthält Anlagen
V/STR/STR/0898/12  
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 13.12.2012    
N 18     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0917/13  
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung