Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.12.2023 | HAU/0039/23 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Beitritt zum Verein „Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.“ (LAG MRS e.V.) | VII/STR/65/0968/23 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 | VII/STR/20/0992/23 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VII/STR/20/0994/23 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 – „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ – als Bebauungsplan der Innenentwicklung | VII/STR/65/0989/23 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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24.01.2024 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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31.01.2024 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.02.2024 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Für die Flurstücke 306/6, 306/9, 306/12, 561 und 822 der Flur 44 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Zeitz „Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Baurechtschaffung für die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ | VII/STR/65/0990/23 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019 | VII/STR/BM/1001/24 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/1003/24 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Genehmigung der Annahme einer Schenkung gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/BM/1004/24 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Regenwassernutzungskonzept | VII/STR/STR/1000/24 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Soziale Stadt | VII/STR/STR/0958/23 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 17 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 07.12.2023 | ||||||||||||||||||
N 18 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 20 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||