Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2024 | BAU/0001/24 | |||||
Ö 5 | Aktenkundige Belehrung eines sachkundigen Einwohners, welcher am 28.08.2024 nicht anwesend war, zum KVG LSA §§ 32, 33, 34 | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 7 | Vorstellung der Baumaßnahme Verlegung von Glasfaserleitungen inklusive Hausanschlüssen im Stadtgebiet von Zeitz durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) | VIII/STR/65/0070/24 | |||||
Ö 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) | VIII/STR/65/0050/24 | |||||
Ö 9 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Gemeinschaftsbaumaßnahme Straßen- und Kanalbau Brüderstraße | VIII/STR/65/0060/24 | |||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0061/24 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Zur Errichtung einer rund 48 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) im Außenbereich am Flugplatz Sprossen wird durch die Stadt Zeitz der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 107 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen" aufgestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 107 wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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Ö 11 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0062/24 | |||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0064/24 | |||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz | VIII/STR/65/0065/24 | |||||
Ö 14 | Anfragen und Informationen | ||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 16 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2024 | ||||||
N 17 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0028/24 | |||||
N 18 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0072/24 | |||||
N 19 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0073/24 | |||||
N 20 | Grundstücksangelegenheit | VIII/STR/65/0074/24 | |||||
N 21 | Anfragen und Informationen | ||||||
Ö 22 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 23 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 24 | Schließung der Sitzung | ||||||