Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011 | BAU1/0020/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0674/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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11.01.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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26.01.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0674/11 | |||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Gentsch kommt hinzu, ab 17.25 Uhr sind 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, gibt folgende Information: Der Grünordnungsplan ist mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist der Umweltbericht gerückt. Alle übernehmenswerten Punkte aus dem Grünordnungsplan sind im Umweltbericht enthalten. Alles was nicht darin steht ist weggefallen, so auch die Dachbegrünung.
Ergänzend verfügt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, eine Überarbeitung für folgende gleichartige Vorlagen und Planungen: Die Verwaltung wird den Mustertext des Grünordnungsplanes grundsätzlich überarbeiten, da dieser nicht mehr zeitgemäß ist. Gleiches gilt für die Textfassung der Beschlussvorlagen selbst.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0674/2601/12: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Sachstand zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung Zeitz (KES) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0680/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Zwischenbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung ausgearbeitet von: Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler Bündnis 90/Die Grünen | V/STR/STR/0651/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Energiebericht für die öffentlichen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Zeitz für das Jahr 2010 FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Bewilligung einer Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung | V/STR/32/0690/11 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Information zu vorhandenen Eigenheimbaugrundstücken in Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Varianten zur Unterbringung des Archivs mit Diskussion zu zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten im Grundstück Rahnestr. 7 mündlich durch FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 18 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011 | ||||||||||||||||||
N 19 | Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau | V/STR/65/0693/12 | |||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Top 10 - Energiebericht 2010 (3953 KB) |