Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011 | BAU1/0020/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau Kirchweg“ Stadt Zeitz Ortsteil Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0657/11 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0674/11 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
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11.01.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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19.01.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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26.01.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0683/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0683/2601/12: Der Stadtrat beschließt:
- Die Verfahrensvermerke der Vorlage (Anlage 1) werden beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage (Anlage 2) zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) wird die Satzung für den Bereich der Teilfläche des Flurstücks 212 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der beiliegenden Karte (Anlage 3) dargestellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Sachstand zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung Zeitz (KES) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0680/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Zwischenbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur energetischen Stadterneuerung ausgearbeitet von: Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler Bündnis 90/Die Grünen | V/STR/STR/0651/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Energiebericht für die öffentlichen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Zeitz für das Jahr 2010 FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Bewilligung einer Ausgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung | V/STR/32/0690/11 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Information zu vorhandenen Eigenheimbaugrundstücken in Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Varianten zur Unterbringung des Archivs mit Diskussion zu zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten im Grundstück Rahnestr. 7 mündlich durch FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 15 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 18 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 30.11.2011 | ||||||||||||||||||
N 19 | Vergabe von Planungsleistungen zum Einbau eines Fahrstuhls im Museum Schloss Moritzburg Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau | V/STR/65/0693/12 | |||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Top 10 - Energiebericht 2010 (3953 KB) |