Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | HAU1/0036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/0961/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/10/0944/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009 Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
1. Inhalt VIII. Haushaltswirtschaft
Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung
Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:
(2) Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Eigenbetriebe betroffen sind, über:
1. die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft
Der § 24 ändert sich wie folgt:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:
- der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt; - der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €; - der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.
Artikel II Inkrafttreten
Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
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18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009 Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
1. Inhalt VIII. Haushaltswirtschaft
Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung
Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:
(2) Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Eigenbetriebe betroffen sind, über:
1. Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft
Der § 24 ändert sich wie folgt:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:
- der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt; - der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €; - der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.
Artikel II Inkrafttreten
Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
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25.04.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0944/13 | |||||||||||||||||||
Zu beachten ist der geänderte Beschluss des Hauptausschusses am 18.04.2013, welcher auch hier im Stadtrat zur Abstimmung steht.
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/10/0944/2504/13: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009 Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I Änderungen
1. Inhalt VIII. Haushaltswirtschaft
Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung
Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:
(2) Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Eigenbetriebe betroffen sind, über:
1. Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft
Der § 24 ändert sich wie folgt:
§ 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen
Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:
- der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt; - der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €; - der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.
Artikel II Inkrafttreten
Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel | V/STR/10/0945/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Konzept zum Bestand und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz | V/STR/40/0954/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011 | V/STR/40/0958/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Partnerschaftskomitee der Stadt Zeitz | V/STR/40/0966/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0960/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0950/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0965/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister | V/STR/OB/0953/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Umbenennung des Bäderkomplexes in der Freiligrathstraße in "Naether-Bad" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | V/STR/STR/0952/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | "Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion | V/STR/STR/0951/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0913/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | ||||||||||||||||||
N 22 | Beitragserhebung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 ZEMAG-Altwerk | V/STR/75/0968/13 | |||||||||||||||||
N 23 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 24 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||