Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013  
HAU1/0036/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0961/13  
Ö 7  
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
V/STR/10/0944/13  
    VORLAGE
    7

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die  7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.

 

7. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 13.08.2009
 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land                   Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:

 

 

Artikel I

Änderungen

 

1. Inhalt

VIII.               Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

§ 24               Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie

          Verpflichtungsermächtigungen

 

 

2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung

 

Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

(2)               Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Ei­gen­be­triebe betroffen sind, über:

 

1.              die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises

 

 

2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 ändert sich wie folgt:

 

 

§ 24

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:

 

-        der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt;

-        der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €;

-        der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

   
    18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die  7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.

 

7. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 13.08.2009
 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land                   Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:

 

 

Artikel I

Änderungen

 

1. Inhalt

VIII.               Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

§ 24               Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie

          Verpflichtungsermächtigungen

 

 

2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung

 

Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

(2)               Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Ei­gen­be­triebe betroffen sind, über:

 

1.              Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises

 

 

2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 ändert sich wie folgt:

 

 

§ 24

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:

 

-        der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt;

-        der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €;

-        der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    25.04.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0944/13   
    Zu beachten istr

Zu beachten ist der geänderte Beschluss des Hauptausschusses am 18.04.2013, welcher auch hier im Stadtrat zur Abstimmung steht.

 

Geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0944/2504/13:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die  7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.

 

7. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

vom 13.08.2009
 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land                   Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:

 

 

Artikel I

Änderungen

 

1. Inhalt

VIII.               Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

§ 24               Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie

          Verpflichtungsermächtigungen

 

 

2. II. Abschnitt, Verfassung und Verwaltung

 

Der § 13 Abs. (2) Pkt. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

(2)               Darüber hinaus entscheidet der Oberbürgermeister, soweit nicht die Ei­gen­be­triebe betroffen sind, über:

 

1.              Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises

 

 

2. VIII. Abschnitt, Haushaltswirtschaft

 

Der § 24 ändert sich wie folgt:

 

 

§ 24

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sowie Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Entscheidung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen97 GO LSA), sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 99 GO LSA) trifft:

 

-        der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt;

-        der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt bis einschließlich 50.000 €;

-        der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.

 

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel  
V/STR/10/0945/13  
Ö 9  
Konzept zum Bestand und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz
Enthält Anlagen
V/STR/40/0954/13  
Ö 10  
1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011  
V/STR/40/0958/13  
Ö 11  
Partnerschaftskomitee der Stadt Zeitz  
V/STR/40/0966/13  
Ö 12  
Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0960/13  
Ö 13  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0950/13  
Ö 14  
Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0965/13  
Ö 15  
Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister
Enthält Anlagen
V/STR/OB/0953/13  
Ö 16  
Umbenennung des Bäderkomplexes in der Freiligrathstraße in "Naether-Bad" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
V/STR/STR/0952/13  
Ö 17  
"Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion  
V/STR/STR/0951/13  
Ö 18  
Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0913/13  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen      
N 20     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 21     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013    
N 22     Beitragserhebung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 ZEMAG-Altwerk   V/STR/75/0968/13  
N 23     Allgemeine Anfragen    
N 24     Schließung der Sitzung