Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | HAU1/0036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/0961/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/10/0944/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel | V/STR/10/0945/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.
1. Änderung Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:
Änderung
Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszuwendungen”. Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
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18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.
1. Änderung Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:
Änderung
Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszuwendungen”. Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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25.04.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0945/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/10/0945/2504/13: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.
1. Änderung Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:
Änderung
Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszuwendungen”. Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Konzept zum Bestand und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz | V/STR/40/0954/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011 | V/STR/40/0958/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Partnerschaftskomitee der Stadt Zeitz | V/STR/40/0966/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0960/13 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0950/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0965/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister | V/STR/OB/0953/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Umbenennung des Bäderkomplexes in der Freiligrathstraße in "Naether-Bad" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | V/STR/STR/0952/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | "Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion | V/STR/STR/0951/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0913/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | ||||||||||||||||||
N 22 | Beitragserhebung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 ZEMAG-Altwerk | V/STR/75/0968/13 | |||||||||||||||||
N 23 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 24 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||