Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | HAU1/0036/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/0961/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | V/STR/10/0944/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel | V/STR/10/0945/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Konzept zum Bestand und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen in Zeitz | V/STR/40/0954/13 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011 | V/STR/40/0958/13 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Partnerschaftskomitee der Stadt Zeitz | V/STR/40/0966/13 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0960/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
05. Mai 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht. |
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03.04.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
05. Mai 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis:
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18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
05. Mai 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis:
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25.04.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/32/0960/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/32/0960/2504/13: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am
05. Mai 2013
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.
Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0950/13 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Umsetzung Punkt 4 des Beschlusses V/STR/65/0591/0809/11 vom 08.09.2011 ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI, Alternative Liberale Liste, Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen, Zeitzer für Zeitz, WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0965/13 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Zukunft der Bäderlandschaft in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Oberbürgermeister | V/STR/OB/0953/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Umbenennung des Bäderkomplexes in der Freiligrathstraße in "Naether-Bad" ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | V/STR/STR/0952/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | "Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion | V/STR/STR/0951/13 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/0913/13 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2013 | ||||||||||||||||||
N 22 | Beitragserhebung im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 ZEMAG-Altwerk | V/STR/75/0968/13 | |||||||||||||||||
N 23 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 24 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||