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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 02.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014  
HAU1/0053/14  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
N 6     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 7     Beratung des Hochwasserausschusses zu Hochwasserfragen:    
N 7.1     Präsentation zur Planung der Außenanlagen Kita "Kleine Strolche" (Büro Trampenau, Freier Landschaftsarchitekt)    
N 7.2     Präsentation zur Planung Neubau Turnhalle "Elstervorstadt" (Planungsbüro Metron)    
N 7.3     Aktualisierter Maßnahmeplan Hochwasser (wird nachgereicht)    
Ö 8  
Eröffnung der öffentlichen Sitzung      
Ö 9  
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009  
V/STR/10/1166/14  
Ö 10  
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Ballspielplätze sowie Skateranlagen in der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1145/14  
Ö 11  
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1150/14  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1138/14  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66

   der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz

   - Industriegebiet am Herrmannschacht -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 66  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    26.03.2014 - Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66

   der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz

   - Industriegebiet am Herrmannschacht -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 66  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    02.04.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

-          Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht -  wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

-          Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz Industriegebiet am Herrmannschacht -  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

-          Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66  wird gebilligt.

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zugeben.

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    10.04.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1138/14   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1138/1004/14:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66

   der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht -  wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz

   - Industriegebiet am Herrmannschacht -  bestehend aus der Planzeichnung

    (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des

   Bebauungsplanes Nr. 66  wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 13  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1159/14  
Ö 14  
Beteiligungsbericht 2014  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/1171/14  
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung (2)    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014    
N 18     Verkauf einer Eigentumswohnung   V/STR/65/1168/14  
N 19     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1172/14  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung