Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014 | HAU1/0053/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||||||||||||
N 6 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 7 | Beratung des Hochwasserausschusses zu Hochwasserfragen: | ||||||||||||||||||
N 7.1 | Präsentation zur Planung der Außenanlagen Kita "Kleine Strolche" (Büro Trampenau, Freier Landschaftsarchitekt) | ||||||||||||||||||
N 7.2 | Präsentation zur Planung Neubau Turnhalle "Elstervorstadt" (Planungsbüro Metron) | ||||||||||||||||||
N 7.3 | Aktualisierter Maßnahmeplan Hochwasser (wird nachgereicht) | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Eröffnung der öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 9 | 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | V/STR/10/1166/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Ballspielplätze sowie Skateranlagen in der Stadt Zeitz | V/STR/65/1145/14 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | V/STR/65/1150/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht" | V/STR/65/1138/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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26.03.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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02.04.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet. - Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zugeben. - Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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10.04.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1138/14 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1138/1004/14:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar- gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz – Industriegebiet am Herrmannschacht - wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 66 der Stadt Zeitz - Industriegebiet am Herrmannschacht - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und dem Text (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 66 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor" | V/STR/65/1159/14 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Beteiligungsbericht 2014 | V/STR/OB/1171/14 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung (2) | ||||||||||||||||||
N 17 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014 | ||||||||||||||||||
N 18 | Verkauf einer Eigentumswohnung | V/STR/65/1168/14 | |||||||||||||||||
N 19 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | V/STR/63/1172/14 | |||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||