Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 | BAU1/0002/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung der geförderten Baumaßnahme Michaeliskirche mündlich durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg, Herrn Dr. Kunde und Architektin Frau Regine Hartkopf | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Bitte beachten: Dazu sind die im Stadtrat 13.11.2014 ausgereichten Unterlagen mitzubringen. | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" | VI/STR/65/0066/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0070/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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28.10.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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26.11.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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18.12.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0070/14 | |||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Otto befindet sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 19 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0070/1812/14 Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 zur Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz | VI/STR/65/0079/14 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Widmung einer ehemaligen Privatfläche nach grundhaften Straßenausbau zur Gemeindestraße "Johann-Traugott-Weise-Straße" | VI/STR/65/0080/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0088/14 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Wohnbebauung an der Hohle / August- Dietzschold- Straße" | VI/STR/65/0091/14 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung | VI/STR/32/0093/14 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr | VI/STR/32/0094/14 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz | VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik | VI/STR/STR/0100/14 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Unterstützung des Ordnungsamtes | VI/STR/STR/0102/14 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 20 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 21 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 22 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 23 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 | ||||||||||||||||||
N 24 | Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz | VI/STR/63/0096/14 | |||||||||||||||||
N 25 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 26 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 27 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||