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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014  
BAU1/0002/14  
Ö 5  
Vorstellung der geförderten Baumaßnahme Michaeliskirche mündlich durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg, Herrn Dr. Kunde und Architektin Frau Regine Hartkopf      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Bitte beachten: Dazu sind die im Stadtrat 13.11.2014 ausgereichten Unterlagen mitzubringen.      
Ö 7  
Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0066/14  
Ö 8  
Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0070/14  
Ö 9  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  
VI/STR/65/0071/14  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 zur Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0079/14  
    VORLAGE
   

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der  Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18  in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9  wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

  • Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
   
    26.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der  Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18  in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9  wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

  • Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

  • Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der  Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18  in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9  wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.
  • Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
  • Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0079/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Otto befindet sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 18 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0079/1812/14:

  • Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der  Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18  in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9  wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.

 

  • Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71   wie folgt durchgeführt werden:
  • Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.

 

  • Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Widmung einer ehemaligen Privatfläche nach grundhaften Straßenausbau zur Gemeindestraße "Johann-Traugott-Weise-Straße"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0080/14  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0088/14  
Ö 13  
Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Wohnbebauung an der Hohle / August- Dietzschold- Straße"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0091/14  
Ö 14  
Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0093/14  
Ö 15  
Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0094/14  
Ö 16  
Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/STR/0099/14  
Ö 17  
Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik  
VI/STR/STR/0100/14  
Ö 18  
Unterstützung des Ordnungsamtes  
VI/STR/STR/0102/14  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 20  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 21  
Allgemeine Anfragen      
N 22     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 23     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014    
N 24     Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0096/14  
N 25     Informationen aus den Fachbereichen    
N 26     Allgemeine Anfragen    
N 27     Schließung der Sitzung