TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 |
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BAU1/0002/14 |
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Ö 5 |
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Vorstellung der geförderten Baumaßnahme Michaeliskirche
mündlich durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg,
Herrn Dr. Kunde und Architektin Frau Regine Hartkopf |
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Ö 6 |
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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Bitte beachten: Dazu sind die im Stadtrat 13.11.2014 ausgereichten Unterlagen mitzubringen. |
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Ö 7 |
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Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" |
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VI/STR/65/0066/14 |
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Ö 8 |
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Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0070/14 |
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Ö 9 |
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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 |
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VI/STR/65/0071/14 |
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Ö 10 |
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Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 zur Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz |
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VI/STR/65/0079/14 |
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VORLAGE |
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- Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
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26.11.2014 - Bauausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: - Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 9 | Ja-Stimmen: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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18.12.2014 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0079/14 |
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Veränderung der Anwesenheit:Veränderung der Anwesenheit: Herr Otto befindet sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 18 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0079/1812/14: - Für die in der Anlage dargestellten Teilflächen der Flurstücke 34 / 27 und 43 / 18 in der Gemarkung Zeitz in der Flur 9 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
- Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Eigenheimes.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:
- Bekanntmachung, dass für die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu informieren und zu beteiligen.
- Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 30 | Ja-Stimmen: | 29 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 1 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 11 |
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Widmung einer ehemaligen Privatfläche nach grundhaften Straßenausbau zur Gemeindestraße "Johann-Traugott-Weise-Straße" |
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VI/STR/65/0080/14 |
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Ö 12 |
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Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0088/14 |
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Ö 13 |
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Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Wohnbebauung an der Hohle / August- Dietzschold- Straße" |
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VI/STR/65/0091/14 |
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Ö 14 |
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Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung |
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VI/STR/32/0093/14 |
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Ö 15 |
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Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr |
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VI/STR/32/0094/14 |
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Ö 16 |
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Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz |
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VI/STR/STR/0099/14 |
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Ö 17 |
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Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik |
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VI/STR/STR/0100/14 |
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Ö 18 |
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Unterstützung des Ordnungsamtes |
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VI/STR/STR/0102/14 |
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Ö 19 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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Ö 20 |
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Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung |
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Ö 21 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 22 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 23 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 |
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N 24 |
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Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz |
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VI/STR/63/0096/14 |
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N 25 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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N 26 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 27 |
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Schließung der Sitzung |
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