Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014  
BAU1/0002/14  
Ö 5  
Vorstellung der geförderten Baumaßnahme Michaeliskirche mündlich durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg, Herrn Dr. Kunde und Architektin Frau Regine Hartkopf      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Bitte beachten: Dazu sind die im Stadtrat 13.11.2014 ausgereichten Unterlagen mitzubringen.      
Ö 7  
Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0066/14  
Ö 8  
Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0070/14  
Ö 9  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  
VI/STR/65/0071/14  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 zur Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0079/14  
Ö 11  
Widmung einer ehemaligen Privatfläche nach grundhaften Straßenausbau zur Gemeindestraße "Johann-Traugott-Weise-Straße"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0080/14  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0088/14  
Ö 13  
Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Wohnbebauung an der Hohle / August- Dietzschold- Straße"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0091/14  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Verfahrensvermerk (Anlage 1) wird beachtet.

 

2.   Der Abwägung der Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit,

      Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 (Anlagen 2) wird zugestimmt.

 

3.   Die Satzung über die Aufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung

      An der Hohle / August- Dietzschold – Straße“ (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

      (Anlagen 3)

 

4.   Die Begründung  einschließlich Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes

      Nr. 32 (Anlage 4) wird gebilligt. Die Durchführung des Planverfahrens diente der

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32. Er  wird  insbesondere aus Gründen der

      fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

      aufgehoben. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 

      (Aufhebungssatzung) tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

      und kann nebst Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden

      Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung

      Zeitz, Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Altmarkt 16, Zimmer

      303 ab dem Tage der Bekanntmachung eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB  werden unbeachtlich:

 

•   eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

 

•   nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und die des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

 

 

   
    26.11.2014 - Bauausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Verfahrensvermerk (Anlage 1) wird beachtet.

 

2.   Der Abwägung der Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit,

      Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 (Anlagen 2) wird zugestimmt.

 

3.   Die Satzung über die Aufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung

      An der Hohle / August- Dietzschold – Straße“ (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

      (Anlagen 3)

 

4.   Die Begründung  einschließlich Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes

      Nr. 32 (Anlage 4) wird gebilligt. Die Durchführung des Planverfahrens diente der

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32. Er  wird  insbesondere aus Gründen der

      fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

      aufgehoben. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 

      (Aufhebungssatzung) tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

      und kann nebst Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden

      Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung

      Zeitz, Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Altmarkt 16, Zimmer

      303 ab dem Tage der Bekanntmachung eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB  werden unbeachtlich:

 

•   eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

 

•   nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und die des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.   Der Verfahrensvermerk (Anlage 1) wird beachtet.

2.   Der Abwägung der Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit,

      Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 (Anlagen 2) wird zugestimmt.

3.   Die Satzung über die Aufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung

      An der Hohle / August- Dietzschold – Straße“ (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

      (Anlagen 3)

4.   Die Begründung  einschließlich Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes

      Nr. 32 (Anlage 4) wird gebilligt. Die Durchführung des Planverfahrens diente der

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32. Er  wird  insbesondere aus Gründen der

      fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

      aufgehoben. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 

      (Aufhebungssatzung) tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

      und kann nebst Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden

      Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung

      Zeitz, Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Altmarkt 16, Zimmer

      303 ab dem Tage der Bekanntmachung eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB  werden unbeachtlich:

 

•   eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

•   nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und die des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0091/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Strauch und Herr Otto haben den Sitzungssaal verlassen, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 17 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0091/1812/14:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Der Verfahrensvermerk (Anlage 1) wird beachtet.

 

2.   Der Abwägung der Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit,

      Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 (Anlagen 2) wird zugestimmt.

 

3.   Die Satzung über die Aufhebung des  Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung

      An der Hohle / August- Dietzschold – Straße“ (Aufhebungssatzung) wird beschlossen.

      (Anlagen 3)

 

4.   Die Begründung  einschließlich Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes

      Nr. 32 (Anlage 4) wird gebilligt. Die Durchführung des Planverfahrens diente der

      Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32. Er  wird  insbesondere aus Gründen der

      fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

      aufgehoben. Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 

      (Aufhebungssatzung) tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

      und kann nebst Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden

      Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung

      Zeitz, Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Altmarkt 16, Zimmer

      303 ab dem Tage der Bekanntmachung eingesehen werden.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB  werden unbeachtlich:

 

•   eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

 

•   nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Zeitz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und die des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 14  
Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0093/14  
Ö 15  
Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0094/14  
Ö 16  
Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/STR/0099/14  
Ö 17  
Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik  
VI/STR/STR/0100/14  
Ö 18  
Unterstützung des Ordnungsamtes  
VI/STR/STR/0102/14  
Ö 19  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 20  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 21  
Allgemeine Anfragen      
N 22     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 23     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014    
N 24     Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz   VI/STR/63/0096/14  
N 25     Informationen aus den Fachbereichen    
N 26     Allgemeine Anfragen    
N 27     Schließung der Sitzung