Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 | BAU1/0002/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung der geförderten Baumaßnahme Michaeliskirche mündlich durch die Vereinigten Domstifter zu Merseburg, Herrn Dr. Kunde und Architektin Frau Regine Hartkopf | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen Bitte beachten: Dazu sind die im Stadtrat 13.11.2014 ausgereichten Unterlagen mitzubringen. | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" | VI/STR/65/0066/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 "Geußnitz-Nord" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0070/14 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 zur Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz | VI/STR/65/0079/14 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Widmung einer ehemaligen Privatfläche nach grundhaften Straßenausbau zur Gemeindestraße "Johann-Traugott-Weise-Straße" | VI/STR/65/0080/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0088/14 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Zeitz "Wohnbebauung an der Hohle / August- Dietzschold- Straße" | VI/STR/65/0091/14 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung | VI/STR/32/0093/14 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr | VI/STR/32/0094/14 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz | VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau sowie der Sanierung von Bestandsimmobilien in der Stadt Zeitz zu unterstützen. |
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13.11.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - an Amt/Ausschuss verwiesen BESCHLUSS: VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||||
Herr Weißbrodt, Vorsitzender der Fraktion ALL/AfD, stellt als Einreicher der Vorlage folgenden Antrag: Die Vorlage „Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz“ wird zur Beratung und Diskussion in die Ausschüsse verwiesen. Abstimmungsergebnis:
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26.11.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 16 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau in der Stadt Zeitz zu unterstützen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2015 im Innenstadtbereich Bauflächen aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis: Verweisung in den nächsten Bauausschuss 14.01.2015)
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02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau in der Stadt Zeitz zu unterstützen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2015 im Innenstadtbereich Bauflächen aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag:
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11.12.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 23 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||
05.03.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
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16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 15 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
Damit ist die Vorlage abgelehnt. |
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23.04.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 17 - abgelehnt BESCHLUSS: VI/STR/STR/0099/14 | |||||||||||||||||||
Herr Nicolai, Fraktion ALL/AfD, legt als einreichende Fraktion des Antrages im nachfolgenden Redebeitrag die Gründe für eine Zustimmung dar: Er sagt: „Ich weiß, dass die von unserer Fraktion eingebrachte Vorlage „Eigenheimzulage“ heute nicht einfach wird, eine Zustimmung zu finden. Ich möchte dennoch kurz die Zeit nutzen, unsere Überlegungen für diese Vorlage zu erläutern. Das Ansinnen ist, Familien bei ihren Ansiedlungen in Zeitz und seinen Ortsteilen zu unterstützen. Wir denken, es gibt keine sinnvollere Investition in die Zukunft, als die Menschen an unsere Heimatstadt zu binden. Nichts bindet Familien mehr, als eine Immobilie. Dies könnte zu einer langfristigen Verbesserung der Immobiliensituation in Zeitz führen und ein Standortvorteil sowie eine Entscheidungshilfe für Familien bei der Überlegung zur Investition gegenüber anderen Gemeinden sein. Wir wissen, dass die Eigenheimzulage Geld kostet. Alle Dinge, die wir hier im Rat beschließen, kosten Geld oder Arbeitsleistung. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass dieses Geld sinnvoll angelegt wäre und Früchte tragen könnte. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.“
In der nachfolgenden Diskussion legen Herr Gentsch, Frau Späte, Herr Dr. Weinhold, Herr Hörig und Herr Seidelt sowie der Oberbürgermeister Standpunkte und Meinungen dar.
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0099/2304/15: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau sowie der Sanierung von Bestandsimmobilien in der Stadt Zeitz zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Ablehnung. |
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Ö 17 | Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik | VI/STR/STR/0100/14 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Unterstützung des Ordnungsamtes | VI/STR/STR/0102/14 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 20 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 21 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 22 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 23 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 08.10.2014 | ||||||||||||||||||
N 24 | Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz | VI/STR/63/0096/14 | |||||||||||||||||
N 25 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 26 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 27 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||