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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2015 |
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STR/0014/15 |
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Ö 4.1 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 01.12.2015 |
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STR/0024/15 |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse |
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Ö 7.1 |
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Bericht über den Stand zum Bau der Mühlgrabenbrücke - Die Landesstraßenbaubehörde, Herr Langhammer, Präsident des LSBB hat seine Teilnahme zugesagt. - |
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Ö 8 |
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Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters |
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Ö 9 |
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Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz |
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VI/STR/75/0316/15 |
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Ö 10 |
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Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 der Stadt Zeitz "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ |
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VI/STR/65/0308/15 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
- Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom 11.07.2013 wird aufgehoben.
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15.12.2015 - Ortschaftsrat Theißen |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
- Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom 11.07.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 | davon anwesend: | 9 | Ja-Stimmen: | 9 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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13.01.2016 - Bauausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
- Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom 11.07.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 7 | Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 3 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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21.01.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
- Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom 11.07.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 11 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 2 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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28.01.2016 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0308/15 |
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Herr Buzalski informiert über seine namentliche Nichtteilnahme zur Beratung und Abstimmung und verlässt den Sitzungsbereich. In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt und die Fragen durch den Bürgermeister und Oberbürgermeister beantwortet. Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf eine namentliche Abstimmung wird bei mehrheitlichen Ja-Stimmen zugestimmt. Herr Kmietczyk verlässt den Sitzungssaal, so dass sich zur Abstimmung 30 Mitglieder des Stadtrates im Friedenssaal befinden, davon 1 Stadtrat namentliche Nichtteilnahme. Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0308/2801/15: Der Stadtrat beschließt: - Für einen südlichen Teilbereich des Flurstücks 251 der Flur 2 in der Gemarkung Theißen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Zeitz „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ist in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage ist Teil der Beschlussvorlage.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Städtebauliche Neuordnung des Geländes der ehemaligen Schule im Blockinnenbereich am Kurzen Weg
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich
- Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB entfällt.
- Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, weil es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Beschluss V/STR/65/0997/1107/13 vom 11.07.2013 wird aufgehoben.
Name, Vorname | Ja | Nein | Enthaltung | Borde, Heinz | X | | | Buzalski, Hans-Dieter namentliche Nichtteilnahme | | | | Eschner, Annette | X | | | Exler, Andreas | X | | | Gentsch, Lothar | X | | | Hartung, Ralf | X | | | Hedrich, Herbert | X | | | Hörig, Norbert | | | X | Klotz, Burkhard | X | | | Dr. Müller, Norbert | X | | | Neitz, Enrico | X | | | Nicolai, Sebastian | X | | | Prüfe, Heiko | X | | | Reimschüssel, Heike | X | | | Reinhardt, Birgit | X | | | Rübestahl, Klaus | X | | | Dr. Röhler, Jörn | X | | | Schröder, Jochen | X | | | Schwarz, Stephan | | | X | Seidelt, Roland | X | | | Späte, Margarete | X | | | Stirbo, Margit | X | | | Strauch Joachim | X | | | Thiel, Steffen | X | | | Tischendorf, Petra | X | | | Dr. Weinhold, Sven | | | X | Weißbrodt, Sven | X | | | Wetzelt, Karin | X | | | Zetzsche, Steffi | X | | | Dr. Kunze, Volkmar | X | | |
Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder | 37 | davon anwesend: | 30 | Ja-Stimmen: | 26 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 3 | Von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 | Namentliche Nichtteilnahme: | 1 (Herr Buzalski) |
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Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder | 37 | davon anwesend: | 30 | Ja-Stimmen: | 26 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 3 | Von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 | Namentliche Nichtteilnahme: | 1 (Herr Buzalski) |
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Ö 11 |
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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - |
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VI/STR/65/0309/15 |
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Ö 12 |
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Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung (Gerätewagen Gefahrgut) |
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VI/STR/32/0314/15 |
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Ö 13 |
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Genehmigung zur Annahme einer Zuwendung (Zuwendung der Hermann Reemtsma Stiftung) |
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VI/STR/63/0310/15 |
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Ö 14 |
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Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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N 15 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 16 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2015 |
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N 17 |
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Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters |
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N 18 |
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Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters |
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N 19 |
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Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters |
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N 20 |
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Schließung der Sitzung |
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